wollte mal wissen wozu es eine Lichthupe gibt? Ich weiß klingt doof aber es interessiert mich doch, weil es doch immer heißt, das es Nötigung ist wenn man sie benutzt.
O.k., o.k., habe mal nachgegoogelt und bin bei wikipedia fündig geworden:
Die Lichthupe ist eine Vorrichtung, mit der man die Fernscheinwerfer bzw. die Fernlicht-Glühwendeln kurz einschalten kann, um damit einen kurzen Lichtimpuls zu erzeugen.
In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:
* außerorts, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen (§ 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.) * wenn man sich oder andere gefährdet sieht - (§ 16 (1) Nr. 2 StVO)
Verbotene Einsatzmöglichkeiten der Lichthupe
* Gruß eines entgegenkommenden Freundes oder Bekannten * Warnung des Gegenverkehrs vor einer von der Polizei aufgestellten Radarfalle * Beim Überholtwerden durch einen LKW auf der Autobahn, um ihm anzuzeigen, dass er weit genug überholt hat, um wieder auf die rechte Spur fahren zu können (in der Regel bedankt sich jedoch der überholende LKW dafür mit wechselseitigem Blinker, da er selbst schlecht in der Lage ist, im Rückspiegel die Länge seines Fahrzeuges einzuschätzen) * Gewähren der Vorfahrt des Gegenverkehrs bei Hindernissen, Engpässen oder an Kreuzungen (freundliche "Geste")
In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:
* außerorts, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen (§ 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.) * wenn man sich oder andere gefährdet sieht - (§ 16 (1) Nr. 2 StVO)
Angenommen ich bin auf der Autobahn, will überholen und der vor mir macht keinen Platz. Nun will ich ihn per Lichthupe anzeigen das ich überholen will, was ja laut §5 (5) erlaubt ist aber andersrum verboten ist wegen Nötigung! Was darf ich denn nun?
Zitat von lexy - the brainAngenommen ich bin auf der Autobahn, will überholen und der vor mir macht keinen Platz. Nun will ich ihn per Lichthupe anzeigen das ich überholen will, was ja laut §5 (5) erlaubt ist aber andersrum verboten ist wegen Nötigung! Was darf ich denn nun?
Gruß Lexy
Lexy, Du darfst alles. Bist ja schließlich Forumspapst.