heute habe ich "ersehnte" Post bekommen: Am 29.01.09 bin ich auf einer Dienstfahrt nach Hamburg aus einem fahrenden Auto, welches ich überholt habe, geblitzt worden. Ich war viel zu schnell - nun weiß ich genau, wie viel... Die positive Überraschung dabei: Ich bekomme kein Fahrverbot, was für mich durchaus wichtig ist.
Eigentlich könnte ich das Ticket bezahlen, die drei Punkte kassieren und gut ist. Da ich noch kein "Konto in Flensburg" habe, stören die mich nicht.
Was mich aber etwas wurmt: Auf der Strecke wurde bei KM 13,00 gem. Autobahnschild die Geschwindigkeit auf 100 KM/h reduziert und geblitzt wurde ich gem. "Anhörung zum Bußgeldverfahren" bei KM 12,8.
Hat einer von Euch Ahnung, wie schnell man bei einem beginnenden Limit bremsen muss? Ich kam mit rd. KM 190,00 an und wurde zweihundert Meter später mit 138 KM/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt. Muss man wirklich eine "Vollbremsung" machen?
gemessen werden darf ab 150...200m hinter der Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn die Geschwindigkeit schon in mehreren Stufen herabgesetzt wurde, darf auch schon 50...100m hinter der Geschwindigkeitsbegrenzung gemessen werden. http://www.verkehrsportal.de/ver...oleranz.php
Ansonsten gelten die Geschwindigkeiten ab Schild, da man es meistens schon von weitem sieht und man die Geschwindigkeit reduzieren sollte.
Zitat von Micha Ansonsten gelten die Geschwindigkeiten ab Schild, da man es meistens schon von weitem sieht und man die Geschwindigkeit reduzieren sollte.
Gruß Micha
Ähmm, sind den alle Schilder in der Nacht beleuchtet?
na ja, nachmittags um 16.00 Uhr war es dann doch nicht so richtig finster
Das mit den 150 -200 Metern habe ich jetzt aber schon bestätigt gefunden, so dass ich wohl ohne weitere Einsprüche zahlen werde. Hätte ja viel schlimmer kommen können - und immerhin: Das ist zwei Tage vor der Bußgelderhöhung passiert...
Zitat von kasemattenedeÄhmm, sind den alle Schilder in der Nacht beleuchtet?
Hallo,
das nicht, aber in der Regel sind sie reflektierend gestaltet, so daß man sie im fraglichen Abstand auch mit Abblendlicht erkennen kann, bevor man sie lesen kann. Funktioniert das nicht, wird der Fehler zunächst bei Dir gesucht. D.h. Du müßtest schlüssig vortragen, daß das konkrete Schild "blind" war und nicht Du.
Außerdem wollen wir uns doch nicht rausquatschen, wenn wir unsere Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr wieder etwas haben schleifen lassen, oder?
Also in der Fahrschule wurde mir eingetrichtert, Geschwindigkeit ab Schild. In der Praxis lässt sich ja jeder irgendwie reinrollen, aber es heißt nun mal ab Schild.