So, mich hat es jetzt in einer Woche wohl gleich zweimal erwischt. Am Mittwoch, als ich auf den Weg nach Oranienburg war in einer 100er Zone auf der Autobahn mit einer 130 auf dem Tacho. Nach Abzug des Vorlaufs und der Toleranzen denke ich, werde ich wohl 15 bis 20 km/h zu viel haben. Sollte lediglich nur ein Verwarngeld ohne Punkte nach sich ziehen, oder? Hab noch Hoffnungen, da ich auf gleicher Höhe mit einem anderen Fahrzeug war, daß das Bild unbrauchbar ist. Außerdem hat's mich vor ner Stunde wohl in 'ner Baustelle auf der Autobahn erwischt. Statt 80 zeigte die Nadel 95. Also wohl 5 km/h nach Vorlauf und Toleranz. Hat da zwar nicht geleuchtet, aber habe den Verdacht, einem "Schwarzblitzer" zum Opfer gefallen zu sein. Oder wird erst bei höheren Geschwindigkeiten fotographiert? Der Blitzer sah zwar vom Gehäuse her alt aus (mit haufenweise Streben vorm Objektiv und halb rund oben) aber es zählt ja wohl, was unter der Hülle steckt.
Außerdem hat es meine bessere Hälfte, als wir auf dem Weg nach Spandau waren wohl mit 60 in der 50er von einem festen Starenkasten innerorts erwischt.
Wird wohl ein teures Ostern dieses Jahr.
PS: Punkte habe ich noch keine! Außerdem bin ich aus der Probezeit schon raus. Mein Schatz allerdings noch nicht.
Mh...naja, ob es zwingend eine Wiederholnugstat ist? Wenn wäre es das zweite mal lediglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von gerade mal 5 km/h. EInen Blitz konnte ich beim zweiten mal ja auch nicht feststellen. Allerdings wie gesagt...ich habe keine Ahnung ob es ein Schwarzblitzer war.
Heute standen sie übrigens wieder in der Baustelle. Hab sie diesmal aber rechtzeitig bemerkt, so daß ich mit ner 85 bis 90 nur laut Nadel gefahren bin. Kein Blitz. Neben mir war einer ebenso schnell wie ich gestern, trotzdem eben kein Blitz. War aber auch ein anderer Blitzer.
4 Wochen hat es vor 'nem knappen Jahr gedauert, bis ich Post bekommen habe, mal sehen, wanns jetzt kommt.
Edit: Hab noch folgende Aussage im Netz gefunden, zum Thema mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung:
ZitatAchtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !