Wenn man ein Bildchen vom Ordnungsamt zugeschickt bekommt und dem widersprechen möchte, da es nicht so ist wie vom Amt dargestellt, kann man die Ablehnung auf dem Bogen ohne Anwalt ausfüllen oder ist der Gang zum Winkeladvokaten nötig? Folgende Situation heute auf der A4 (zwischen AS Wüstenbrand & AS Hohenstein Ernsthal): Ich fahre in eine bereits schon mal erwähnte Baustelle. Sehe einige hundert Meter vor mir 4 mal ein grellen Blitz. "Aha" dachte ich mir. Deine Freunde vom Ordnungsamt. Also runter von der 85 auf 79 km/h. Sehe den Blitzer auch schon. Da zieht auf einmal ein goldsilberner Ford an mir vorbei. Er ist eine knappe halbe Wagenlänge vor mir und *zosch*...da hats geblitzt. Die Trulla im Wagen, der dann vor mir war, schert plötzlich ein, ohne nach hinten zu schauen oder Blinker zu setzen und tritt auf die Eisen wie blöde, als wenn es noch was bringen würde. (Anm.: Sie dürfte etwa 100 bis 110 km/h auf dem Tacho gehabt haben)
Nun zum Grund meiner Frage: Bei uns hier sind die Ordnungsämter sehr kreativ, wenn es darum geht, Geld zu kassiern. So bei meiner Ausbilderin gleich zweimal. Das erstemal bekam sie ein Schreiben, sie sei zu schnell gewesen. Allerdings gab es kein Photo. Da das Auto aber am fraglichen Datum nachweißlich in einer Werkstatt und nicht fahrtüchtig war, war es ein Ding der Unmöglichkeit. Fazit: Ausbilderin zeigte keine Reaktion auf das Schreiben, kam auch nie was nach. Zur zweiten Situation. Ausbilderin fährt mit dem Kfz und wird überholt (Sie fährt meisten Höchstgeschwindigkeit - 5km/h) der Überholer war natürlich zu schnell und es kam wie es kommen musste. Ein Bildchen. Natürlich dachte sie nicht für sie. Aber falsch gedacht. Sie bekam auch eins. Nur, das andere Fahrzeug wurde heraus retuschiert (!). Sie hatte sich das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs glücklicherweise notiert und konnte per Anwalt den Anderen ausfindig machen. Auf dessen Bild war ihr Fahrzeug auch heraus retuschiert. Beide schrieben deswegen das Ordnungsamt an und mussten nichts zahlen. Aber, heraus retuschiert! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Sowas grenzt doch schon nicht mehr an die Legalität. Das muss doch illegal sein!
Wenns Dich so erwischt dann hilft meines Erachtens nur ein Anwalt mit Erfahrung in solchen Sachen. Der bekommt Akteneinsicht und kennt in der Regel auch die "Methoden" der Ordnungsämter und deren Mitarbeitern.
Zum "Blitzen" von 2 Fahrzeugen: Dabei muss eindeutig sein, wer den Blitz ausgelöst hat, ansonsten haben beide Glück gehabt und der Vorgang muss verworfen werden! Das ist wenigstens mein Kenntnisstand. Das Rausretuschieren scheint mir aus Datenschutzgründen erlaubt, wenn klar nachweisbar ist, das der Beschuldigte auch der Asulöser des Blitz war. Beide abzukassieren, wie in Deinem Beispiel, scheint mir jedoch schon fast illegal.
gleiche Situation hatte ich auf der A4 von Erfurt kommend vor dem Hermsdorfer Kreuz: Ich fahre (wie immer!) brav (hust), ein 5er BMW überholt - kennt man ja
Bei mir ist nie ein Foto angekommen! Von daher: Im Moment mal keine Panik, ob da überhaupt etwas kommt. Falls ja: Dann nur mit Anwalt - zumindest in "beratender Funktion".
Zitat von kasemattenedeWenns Dich so erwischt dann hilft meines Erachtens nur ein Anwalt mit Erfahrung in solchen Sachen. Der bekommt Akteneinsicht und kennt in der Regel auch die "Methoden" der Ordnungsämter und deren Mitarbeitern.
Zum "Blitzen" von 2 Fahrzeugen: Dabei muss eindeutig sein, wer den Blitz ausgelöst hat, ansonsten haben beide Glück gehabt und der Vorgang muss verworfen werden! Das ist wenigstens mein Kenntnisstand. Das Rausretuschieren scheint mir aus Datenschutzgründen erlaubt, wenn klar nachweisbar ist, das der Beschuldigte auch der Auslöser des Blitzes war. Beide abzukassieren, wie in Deinem Beispiel, scheint mir jedoch schon fast illegal.
Hallo,
das sehe ich von hier aus erstmal auch so! Daraus ergibt sich, dass dem eingesetzten "Blitzdingsgerät" (arbeitet es spurselektiv, wie wurde die Nullmessung durchgeführt ...) eine besondere Rolle zukommt, welche Methode der Beweisphotoauswertung Anwendung findet. Der ADAC hat da mal ein bisschen was auf gelistet:
Zur Zulässigkeit von "Retuschen" an Beweismateral habe ich nichts finden können, aber ich käme mir schon mittelprächtig verschaukelt vor, wenn ein Beweis passend bearbeitet wurde, um gegen mich und einen anderen verwendet zu werden. Wenn so etwas auffliegt, wäre das für mich dann auch ein Grund öffentlichen Druck über die Presse zu erzeugen. Das hinge aber auch von der Art der Retusche ab, welche Absicht man unterstellen müßte ...