Ich bin gestern Abend in Chemnitz über die Nefestraße gefahren. Dort gibt es eine Ampel, welche mit einer Blitzanlage für Rotlichtsünder versehen ist. Nun ertrug es sich gestern Abend so, daß die Ampel auf gelb schaltete, als ich noch etwa 5 Meter entfernt war, bei einer Geschwindigkeit von rund 60 km/h (60 sind erlaubt).
Ab wann wird eine Blitzerampel "scharf geschaltet"? Als ich über die Haltelinie fuhr, war definitiv noch gelb, danach konnte ich aus der physikalischen Logik heraus nicht mehr erkennen, ob es schon auf Rot geschalten hat. Aber geblitzt hat nichts. Ich habe aber meine Bedenken, daß es auch eine AMpel mit Schwarzblitzer sein könnte (sieht sehr Modern aus, ohne Starenkasten, sonder mit so ner schwarzen Säule nur - aber es ist ein roter Punkt, typisch für Starenkästen zu erkennen).
Gilt außerdem noch die 1 Sekunden Regel, daß es unter 1 Sekunde kein Fahrverbot gibt?
Hätte, im Fall eines Fotos von mir, auch einen Zeugen - meine Freundin, daß wir bei Gelb die Haltelinie überquerten, falls man bei sowas Einspruch erheben kann.
So lange die Ampel auf "Gelb" ist, passiert Dir nix!
Es es eine Doppelblitzeranlage? Das heißt ein Bild von vorn und eins von hinten. Wenn ja kannst Du es auf dem Bild von hinten beweisen dass Du bei "Gelb" gefahren bist, denn bei solchen Anlagen sind die Ampel zu sehen.
Zitat von zulu354 Nun ertrug es sich gestern Abend so, daß die Ampel auf gelb schaltete, als ich noch etwa 5 Meter entfernt war, bei einer Geschwindigkeit von rund 60 km/h (60 sind erlaubt).
Ab wann wird eine Blitzerampel "scharf geschaltet"? Als ich über die Haltelinie fuhr, war definitiv noch gelb, danach konnte ich aus der physikalischen Logik heraus nicht mehr erkennen, ob es schon auf Rot geschalten hat. Aber geblitzt hat nichts. Ich habe aber meine Bedenken, daß es auch eine AMpel mit Schwarzblitzer sein könnte (sieht sehr Modern aus, ohne Starenkasten, sonder mit so ner schwarzen Säule nur - aber es ist ein roter Punkt, typisch für Starenkästen zu erkennen). Hätte, im Fall eines Fotos von mir, auch einen Zeugen - meine Freundin, daß wir bei Gelb die Haltelinie überquerten, falls man bei sowas Einspruch erheben kann.
bei 60km/h hattest Du ca. 16,5 m/s drauf. Während Du die 5m bis zur Ampel zurückgelegt hast (also binnen einer Drittel Sekunde) soll die gesamte Gelbphase abgelaufen sein? Ich fürchte, egal welchen Zeugen Du aufbringst, wird die Staatsanwaltschaft Dich - notfalls gutachterlich - widerlegen. ergo: Von den 5m würde ich besser nichts erzählen!
Wie waren denn die Straßenverhältnisse? Feucht oder gar glatt? Dann kommt die Geschichte vom Schnell-noch-mit Durchrutschen auch ganz schlecht an. Dir würde dann vorgehalten werden, daß Du, weil Du nicht witterungsangepaßt gefahren bist, durch Deine risikogeneigte Fahrweise Dein Fahrzeug in einen Gefahrenbereich (gesperrte Kreuzung) gesteuert hast.
Warte erstmal ab, was kommt. Und dann muß man mal schauen, wie gut das Photo ist, etc. ...
Also die Straße war geräumt und gesalzen (man glaubt es kaum, aber die haben irgendwoher noch Salz bekommen)
Naja, wie viele Meter es waren, weiß ich nicht ganz genau, aber zu wenige, um das Auto abzubremsen (wenn ich das von der Fahrschule noch recht in Erinnerung habe, da wurde mir beigebracht, wenn man zu nah an der Ampel ist, dann soll man drüber fahren, statt auf dem der Kreuzung zum stehen zu kommen).
Und es war definitiv gelb, auch nicht dunkelgelb oder sonst was, sondern gelb, als ich über die Haltelinie fuhr.
Ok. Im übrigen hab ich mir die Kreuzung heute nochmal angesehen. Es gibt nur einen Blitzer, der auch nur in eine Richtung geht. Also kann auch nur aus der Richtung, aus der ich kam geblitzt werden. Er stand rechts, hinter einer Laterne und sah in etwa so aus:
Also etwas farblich anders gestaltet, aber von Form und Objektiv genauso. Nehme mal an, daß es aufgrund des Roten Auges kein Schwarzer ist.