Hi @ all, ich wollte mal hier mal Eure Meinung hören zu folgender Konstellation:
Wie ich schon gepostet hatte war bei meinem Vectra in der letzten Woche das AGR Ventil defekt! Reparaturkosten 285,-€.
Bei Kauf des Fahrzeugs habe ich eine Anschlußgarantie mit dem Händler abgeschlossen, die ein Jahr über die Herstellerganrantie hinaus Gültigkeit hat. Da der Vectra BJ. 01/07 ist, gilt für mich folgendes: 01/07 --> 2 Jahre Herstellergarantie bis 01/09 --> 1 Jahr Anschlussgarantie bis 01/10 . Da mir aber mitgeteilt wurde das der Händler sich seit 12/09 in der Insolvenz befindet stellt sich die Frage ob der Händler seinen Garantieverpflichtungen aus dieser Anschlußgarantie noch nachkommen MÜSSTE.
MÜSSTE deshalb, da ich die Reparatur wie berichtet aus Gründen der Unzufriedenheit mit seinen bisherigen Leistungen schon in einer anderen Werkstatt habe ausführen lassen. Schon deshalb gibts da wohl nichts mehr nachträglich zu holen. Aber trotzdem mal generell Interessant: Also zusammengefasst:
Muss ein Händler in der Insolvenz die mit IHM geschlossene Anschlussgarantie im Schadensfall nach der Werksgarantiefrist erfüllen?
bei der gesetzlichen Gewährleistung, die der Hersteller zu tragen hat, kann Dir jede x-beliebige andere Werkstatt weiterhelfen.
Bei über diese hinausgehenden Anschluß- oder Gebrauchtwagengarantien handelt es sich um freiwillige Leistungen des Händlers. Da gilt es zu schauen, ob der Vertrag nur mit dem Händler gelten soll oder ob dieser möglicherweise nur als Mittler eines Versicherungsvertrages auftritt und Du als Vertragspartner eine Versicherung hat, die naturgemäß keine Werkstattleistungen erbringen kann. Dies ist nicht völlig unwahrscheinlich, da es um das Kostenrisiko eventueller Reparaturen geht, die notwendig werden können oder nicht, eben eine Wette. Und darauf sind Versicherungen eher spezialisiert als Werkstätten.
Zitat von KwanJang[...]bei der gesetzlichen Gewährleistung, die der Hersteller zu tragen hat, [...]
Das stimmt so nicht: Auch hier gilt der Anspruch gegenüber dem Verkäufer, nur steht der Hersteller immer im Hintergrund parat, wenn wenn es beispielsweise um Teiletausch oder Fahrzeugwandlung geht, so daß praktisch der Eindruck entsteht, als könne der Händler alleine nichts entscheiden ...
Ich hatte meine Anschlußgarantie auch bei Händler X abgeschlossen. Als ich das Theater mit dem Getriebe hatte, wurde der Zafi aber bei Händler Y repariert. Das ging völlig problemlos.
Normaler Weise arbeiten ALLE FOH für die Anschlussgarantie 3. oder 3.+4. Jahr mit der Cargarantie, die u. A. auch für einige andere Marken zuständig ist.
Die Cargarantie ist eine eigenständige Versicherung und hat nichts mit dem Händler zu tun, so dass sie eigentlich durch die Insolvenz des Händlers nicht betroffen sein sollte. Soweit ich weis hatte Helge da ein ähnliches Prob und hat genau diese Auskunft erhalten. Such mal in beiden Foren, irgendwo hat er was dazu gepostet...
An deiner Stelle hätte ich die Versicherungsunterlagen gleich zum anderen FOH mitgenommen. Auch mein FOH bestätigte, dass die Garantie vom Händler unabhängig ist...
Zitat von Madam.TNormaler Weise arbeiten ALLE FOH für die Anschlussgarantie 3. oder 3.+4. Jahr mit der Cargarantie, die u. A. auch für einige andere Marken zuständig ist.
Die Cargarantie ist eine eigenständige Versicherung und hat nichts mit dem Händler zu tun, so dass sie eigentlich durch die Insolvenz des Händlers nicht betroffen sein sollte. Soweit ich weis hatte Helge da ein ähnliches Prob und hat genau diese Auskunft erhalten.
Such mal in beiden Foren, irgendwo hat er was dazu gepostet...
Danke für Eure rege Beteiligung, Das mit der Versicherung ist aber, wie Ihr schon richtig bemerkt habt, eigentlich die Regel und war bei meinen letzten Garantieverlängerungen auch so, aber nach Sichtung der Garantieunterlagen scheint es so zu sein, dass es wohl tatsächlich ein Garantievereinbarung zwischen mir und dem Autohaus ist und keine Versicherung.
Ich hab mal die erste Seite des Papiers eingescannt. Da heißt es: Der Käufer (ich) erhält vom Verkäufer (Autohaus) eine Garantie.......usw.
Nun denn doch noch einmal die Frage: Kann sich das Autohaus, wenn es in der Insolvenz ist, von diesen Leistungen (Verträgen) befreien? Entscheidet das der Insolvenzverwalter?
ist natürlich blöd, mit KwangJan im Nacken eine solche Frage zu beantworten - aber ich versuche es doch mal (in der Hoffnung, nicht gesteinigt zu werden):
Klar kannst Du gegen den Händler noch Forderungen stellen! Allerdings sind das dann Forderungen, die wie alle anderen auch im Insolvenzverfahren anzumelden sind und - sofern vorhanden - entsprechend einer Quote (sprich: Forderungen kontra Vermögen) befriedigt werden. In Einzelfällen soll es dabei durchaus mal vorkommen, dass die kleineren Forderungen (unter denen Deine wohl fallen würde) durchaus bevorzugt bedient werden - da gibt es aber natürlich keinerlei Rechtsanspruch!
Lieber Gunnar, dann sage ich mal: " Willkommen im Club!"
Bei mir war es ebenso wie bei dir. Auch mein AGR war defekt und musste getauscht werden. Tja, auch ich dachte, Helge, haste ja Garantieverlängerung, ergo kein Problem. Mein FOH war bzw. ist in der Insolvenz, da habe ich mir auch noch nichts gedacht. Bin davon ausgegangen, dass ich wie Astrid es geschrieben hat, eben über eine unabhängige Versicherung abgesichert bin. Als ich dann damals mit meinem Garantiedokument zum FOH ging, wurde mir gesagt, dass zwei verschiedene Versicherungen abgeschlossen wurden. Die einen über eine unabhängige Versicherung, die anderen über den FOH selber, also so wie bei dir und mir.
Ansprüche gegen ein insolventes Unternehmen kannst du relativ vergessen, im Normalfall werden deine Forderungen in der Masse untergehen, in der Reihenfolge der Forderungen wirst du vermutlich auf den hinteren Plätzen landen. Mir hat damals der FOH ein gutes Angebot gemacht, da ich seit Jahrzehnten Stammkunde war haben wir uns dann die Kosten für das AGR und den Einbau geteilt, besser so als wie gar nichts!!!
Moin moin Helge, Mensch schön mal wieder was von Dir zu hören und noch schöner, dass Du auch als Ex-Opelaner hier noch reinschaust. Hoffe Euch geht es allen gut. Tja, die Sache mit der Reparatur hab ich auch schon abgehakt, allerdings ist es doch schon mal wert über solche Konstellationen ein wenig zu quatschen. Immerhin kann so etwas in der Zukunft ja noch einige andere treffen und zwar Marken-übergreifend.
klar lese ich immer noch mit, ihr seid also nicht allein...grins...
Ex-Opelaner kann ich ja nicht abstreiten, aber bald dreißig Jahre Autofahren mit ingesamt 10 eigenen Opel´s in der Laufbahn prägen einen ja doch. Auch wenn wir nun "fremd fahren" so hat dies absolut nichts mit Opel zu tun. Allerdings kann ich auch nicht abstreiten, dass das Fahren mit dem CLK Cabrio viel Spaß macht und ich mich schon ganz doll danach sehne, dass es endlich wärmer und trockner wird. Da wir den Wagen ja erst seit September 2009 haben, konnten wir das Offenfahren noch nicht so häufig genießen.
Zurück zum Thema Insolvenz, du hast recht, dies Thema geht jeden etwas an, auch markenübergreifend. Ich kann jedem nur empfehlen, sich im Fall einer Garantieverlängerung zu informieren, ob diese nur vom Ortsansässigen Händler gewährt wird, oder ab es sich um eine unabhängige Garantie handelt, die man auch bei anderen Händlern nutzen kann. Dann bleibt man nicht auf den Kosten sitzen, so wie wir beide es erleben mussten.