nun kommt ein Thema, was mir ziemlich an die Nieren geht...:
Am 17.02.2010 wurde ich nahezu Zeuge eines Unfalls: Ein Fahrer hatte in seinem Audi beim rechts Abbiegen eine Fußgängerin übersehen und diese angefahren; offenbar befand sich diese in einem Bereich, der durch die A-Säule der Beifahrerseite nicht gut einsehbar war. Ich stieg in unmittelbarer Nähe gerade aus meinem Auto aus und hatte meine Kamera zur Hand, weil ich einen Falschparker auf meinem Schwerbehinderten-Parkplatz fotografieren wollte - da knallte es halt links neben mir. Habe dann sofort, nachdem ich die Kamera eingeschaltet habe, ein Foto gemacht. In dem Moment war der Fahrer ausgestiegen und half der verunfallteten alten Dame auf die Beine und verfrachtete sie auf seinem Beifahrersitz.
Ich will nicht alle Details hier aufschreiben - aber das war schon recht kurios und offenbar hat zu dem Zeitpunkt nur die Androhung meinerseits und eines anderen Zeugen dazu geführt, dass der Unfallfahrer nicht, wie er es wollte, die Dame selbst ins Krankenhaus brachte sondern auf die Feuerwehr und die Polizei wartete.
Völlig überrascht war ich, als ich nach acht Tagen eine Zeugenladung von der Polizei erhielt - und am Mittwoch war dann die Aussage - also gerade einmal zwei Wochen nach dem Unfall.
Die Vernehmung lief natürlich für mich völlig unkritisch und der Polizist war begeistert von den Fotos und meiner Aussage. Wenn es sie gäbe, hätte er mir wohl gerne die "goldene Zeugennadel" verliehen. Nun aber zum Grund dieses Threads:
Die alte Dame, die angefahren wurde, ist kurze Zeit später verstorben! Das hat mich dann schon fast vom Stuhl gehauen. Und der Fahrer wird nun angeklagt wegen einem Unfall mit Todesfolge. Auf den ersten Blick mag das verständlich erscheinen - aber tatsächlich ist das nicht ganz so einfach: Die Dame kam ins Krankenhaus, war eigentlich für ihr Alter fit und wurde kurze Zeit später wieder entlassen. Allerdings: Da muss das Krankenhaus wohl Mist gebaut haben - denn sie starb dann an den (nicht erkannten...) Folgen des Unfalls.
Ist das rechtens? Der Polizist sagte mir, dass der Unfallfahrer ja die Ursache für den Tod "gelegt" habe. Aber was kann der dafür, dass die im Krankenhaus falsch behandelt haben, so dass die Dame verstarb? Da wird einem, der täglich und viel unterwegs ist, ja Anst und Bange...
Ich denke mal, er kann nur für den Unfall verantwortlich gemacht werden, aber nicht für ihren Tode, da sie ja als "gesund" aus dem Hospital entlassen wurde.Hätte man nun die folgen erkannt, wäre sie schließlich nicht gestorben. Wenn der Unfallfahrer einen guten Anwalt hat, denke ich, kann man auf Ärztepfusch gehen und somit einer Verurteilung wegen Verkehrsunfall mit Todesfolge ausweichen.
Aber ein gesetzlich fundiertes Wissen darüber hat nur Knwang
Ich denke dass es der Unfallfahrer schwer haben wird da raus zu kommen, denn diese Schäden hatte die alte Dame nicht wenn es keinen Unfall gegeben hätte. Andersrum sollte man sich fragen ob nicht die alte Dame selbst den Unfall verursacht hat, denn sie hätte ja nicht einfach die Straße überquren dürfen ohne sich zu vergewissern ob es der Verkehr zulässt. Schließlich hätte sie ja ein paar Meter weiter zur Ampel gehen können. In meinen Augen hat sie ein gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr getan und somit den Unfall mit verursacht.
Thommy kannst Du eventuell eine Zeichnung anfertigen vom Unfallort? Könnte in Deiner Frage uns vieleicht weiterhelfen?!
Ich bin zwar kein Anwalt, aber fassen wir mal zusammen:
- die Frau wurde angefahren - konnte in ein Auto steigen - bzw. Sie wurde in ein Krankenhaus eingeliefert - von dort wurde sie als "gesund" entlassen.
Ende der Akte Unfall !!
Eine alte Dame wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, aufgrund eines Verkehrsunfalls. Nach einigen Tagen wird Sie als gesund entlassen. Plötzlich und unerwartet verstirb die Dame ca. 3 Tage nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus. Bei der anschließenden Obduktion wird festgestellt, dass die Todesursache auf den Unfall zurückzuführen ist.
Da stellt sich die Frage, was wurde den im Krankenhaus diagnostiziert. Wurde die Frau nicht geröngt. Was waren das für Ärzte, die Sie aufgenommen haben ?? Was steht auf dem Entlassungsbericht !!
Wäre die Diagnose von Anfang an richtig gewesen und die Dame wäre "richtig" behandelt worden, würd eSie wohl noch leben.
Also, ich möchte jetzt kein Arzt sein, der die Dame entlassen hat, bzw. untersucht hat.
da gebe ich Dir recht: In der Haut des Arztes möchte ich auch nicht stecken...
@Mike: Die Dame war an dem Unfall absolut schuldlos! Ein Ausschnitt aus dem Stadtplan ist beigefügt; der Unfall ereignete sich am mit "A" markierten Punkt.
[attachment=0]Unfall.jpg[/attachment]
Sie könnte die Richard-Wagner-Straße entlanggekommen sein und wollte die Bismarckstraße überqueren, um z.B. zur Sesenhiemer Straße zu gelangen. Der Fahrer kam auf alle Fälle aus der RIchard-Wagner-Straße, bog rechts in die Bismarckstraße ein und hat dabei die Dame angefahren.
Na, mal sehen, wiedas ausgeht - wobei ich nicht weiß, ob man mich als "nur Zeuge" überhaupt informieren wird.
Zitat von lexy - the brainIch denke dass es der Unfallfahrer schwer haben wird da raus zu kommen, denn diese Schäden hätte die alte Dame nicht gehabt, wenn es keinen Unfall gegeben hätte.
Andersrum sollte man sich fragen ob nicht die alte Dame selbst den Unfall verursacht hat, denn sie hätte ja nicht einfach die Straße überquren dürfen ohne sich zu vergewissern ob es der Verkehr zulässt. Schließlich hätte sie ja ein paar Meter weiter zur Ampel gehen können. In meinen Augen hat sie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr getan und somit den Unfall mit verursacht.
Als Autofahrer bist du der stärkere Verkehrsteilnehmer und damit immer erst mal der Hauptschuldige, da du auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer hättest Rücksicht nehmen müssen.
Hatte die Dame ihren Fuß bereits auf der Fahrbahn, als der Unfallwagen um die Ecke bog, hatte sie eindeutig das Vorrecht und das Fahrzeug hätte warten müssen.
Ich sehe es allerdings genau wie Toto und Thommy, dass der Part "Unfall" eigentlich mit der Entlassung aus der Klinik hätte erledigt sein müssen. Allerdings ist jetzt noch eindeutig zu klären, ob der Todesfall auch dann eingetreten wäre, wenn man die dazu führende Verletzung in der Klinik erkannt und behandelt hätte, bzw. ob diese Verletzung überhaupt hätte erkannt werden können.
Man stelle z. B. sich vor, dass die Dame beim Unfall einen äußerlich leichten Schlag an den Kopf erhalten hat, der aber ein Blutgerinsel nach sich gezogen hat, welches dann letztendlich im Körper gewandert ist und den Tod verursachte. Wenn sich ihre sonstigen Verletzungen auf die unteren Körperpartien beschränkten und sie die Verletzung ihres Kopfes auf Grund des Schockes gar nicht wahrgenommen hat, würde kein Mediziner auf den Trichter kommen, den Kopf zu untersuchen...
Zitat von Madam.TAls Autofahrer bist du der stärkere Verkehrsteilnehmer und damit immer erst mal der Hauptschuldige, da du auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer hättest Rücksicht nehmen müssen.
Hatte die Dame ihren Fuß bereits auf der Fahrbahn, als der Unfallwagen um die Ecke bog, hatte sie eindeutig das Vorrecht und das Fahrzeug hätte warten müssen.
Ich sehe es allerdings genau wie Toto und Thommy, dass der Part "Unfall" eigentlich mit der Entlassung aus der Klinik hätte erledigt sein müssen. Allerdings ist jetzt noch eindeutig zu klären, ob der Todesfall auch dann eingetreten wäre, wenn man die dazu führende Verletzung in der Klinik erkannt und behandelt hätte, bzw. ob diese Verletzung überhaupt hätte erkannt werden können.
Man stelle z. B. sich vor, dass die Dame beim Unfall einen äußerlich leichten Schlag an den Kopf erhalten hat, der aber ein Blutgerinsel nach sich gezogen hat, welches dann letztendlich im Körper gewandert ist und den Tod verursachte. Wenn sich ihre sonstigen Verletzungen auf die unteren Körperpartien beschränkten und sie die Verletzung ihres Kopfes auf Grund des Schockes gar nicht wahrgenommen hat, würde kein Mediziner auf den Trichter kommen, den Kopf zu untersuchen...
Erwarte nicht, daß du nochmal was von hörst, außer du mußt vor Gerricht aussagen. Habe nach meiner Vernehmung bei der Polizei auch nichts mehr von dem Unfall mit dem LKW, der die Brücke runtergestürtzt ist.
Man stelle z. B. sich vor, dass die Dame beim Unfall einen äußerlich leichten Schlag an den Kopf erhalten hat, der aber ein Blutgerinsel nach sich gezogen hat, welches dann letztendlich im Körper gewandert ist und den Tod verursachte. Wenn sich ihre sonstigen Verletzungen auf die unteren Körperpartien beschränkten und sie die Verletzung ihres Kopfes auf Grund des Schockes gar nicht wahrgenommen hat, würde kein Mediziner auf den Trichter kommen, den Kopf zu untersuchen...
Muss er aber, wenn er/sie auf der sicheren Seite sein will. Den an den Pupillen kann man feststellen ob ein schlag gegen den Kopf stattgefunden hat.
Kommt ein Patient mit dem RTW (Krankenwagen) ins Krankenhaus, auch, wenn er nur leichtverletzt ist, wird in der Regel das VOLLE Programm gefahren. Dazu zählt auch der Kopf !!
Gruß Toto
Ps: Ich denke, wir sollten mit den Spekulationen aufhören. Man müsste erstmal die Todesursache kennen. Vielleicht wurde alles untersucht, und sie hatte keine Verletzungen usw. Zu Hause erleidet sie einen Infarkt mit Todesfolge. Da würde keinen die Schuld treffen.