Meine Freundin hatte letztens 3 Probearbeitstage in einer Bar, wo sie sich beworben hatte. Nun ist die Frist verstrichen, die die Personalchefin ausgegeben hat, bis sie sich bei meiner Freundin meldet wegen übernahme. Nun hat sich meine Freundin über eine Woche dahinter geklemmt, ohne sie (die Chefin) zu erreichen. Vor einer knappen Woche hat meine Freundin besagte Chefin nun doch erreicht und erfahren, daß man sie nicht einstellen wolle. Da ich neben meiner Freundin saß konnte ich das Gespräch verfolgen. So hätte die Ceffin angeblich meine Freundin an diesem Tage noch anrufen wollen (es war bereits weit nach 8 Uhr abends) habe es aber komplett vergessen. Außerdem wolle man meine Freundin nicht einstellen, weil sie angeblich Probleme mit der, man höre und staune, Luft in der Bar habe. Die anderen 2 Bewerber wurden eingestellt. Nun haben wir den Verdacht, da beide Kommilitoninnen schlanker als meine Freundin sind, daß meine Freundin wegen Äußerlichkeiten nicht eingestellt wurde, vor allem auch, weil ihre Tätigkeit und ihre Fähigkeiten von der Cheffin über Grüne hinaus gelobt wurden.
Nun überlegen wir, ob wir nicht einmal versuchen sollten, den Gesetzgeber zu bemühen, da dieser mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ja eine rechtl. Grundlage geschaffen hat, daß niemand wegen seines Äußeren, seiner Herkunft, etc. benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Nach Aussagen, die ich allerdings nicht Bestätigen kann, da ich nicht dabei war, soll sogar die Qualität der Arbeit einer der beiden anderen Bewerberinnen schlechter als die meiner Freundin gewesen sein.
Also eine gute Grundlage, wie ich finde.
Aber, wo muss man jetzt diese Klage einreichen? Auf dem Arbeitsgericht? Benötigt man dafür einen Anwalt? Wie sieht es mit den Verfahrenskosten aus? Denke, über diese Fragen sollte sich jeder Gedanken machen und es ist nicht verkehrt, wenn man es weiß. Ich weiß es leider nicht (mehr), wir hatten dies glaube ich einmal in der Schule, aber ich weiß es nicht mehr.
Und noch mal speziell auf meine Freundin bezogen: Wie stehen überhaupt die Chancen bei so einem/diesem Verfahren? Ein Vergleich wird wohl besser sein, als eine Zwangseinstellung, aber was kommt bei sowas heraus?
Bin auf eure Meinungen und euer Wissen gespannt, genauso wie auf eine Profimeinung von Kwang.
Du hast keine Chance, ausser du hast Zeugen für eine diskriminierende Äusserung ihrer Optik betreffend. Ansonsten ist es dem Arbeitgeber überlassen wen er einstellt. Begründen muß er seine Entscheidung nicht. Ausserdem wie soll das Klima nach einem gewonnenem Rechtsstreit sein?
Ich geb @Corsa Cab da völlig recht. Ihr müsstest eine "Diskriminierung" in irgeneiner Form nachweisen. Ein "mitgehörtes Telefonat" wird da sicher nicht ausreichen. Da Euch bis jetzt ja kein Schaden entstanden ist und Ihr eine "Diskriminierung" schwerlich nachweisen könnt , sehe ich da im Gegensatz zu Dir keine Aussicht auf Erfolg.Bestenfalls könnte man Versuchen Eure Kosten für das Probearbeiten erstattet zu bekommen, wenn die geleisten Stunden Deiner Freundinn nicht sowieso in irgendeiner Form vergütet werden. Ein Richter könnte sogar Deine Absicht , Vorteilsnahmen aus Eurer unbegründeten Klage zu erlangen gegen Euch verwenden. Im besten Fall würdet Ihr dann zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. Also was soll's ........ "neues Spiel ,neues Glück" !! So ist das Leben, wird sich schon noch mal was passendes ergeben, nur nicht aufgeben!
Die Probearbeit war unbezahlt. Wir haben uns inzwischen auch noch einmal drüber unterhalten und sind zu dem Schluss gekommen, es zu belassen. Allerdings werden wir auf Grund des Umgangs, z.B. das nicht einmal eine Absage erteilt wurde, sondern erst nach mehrmaliger Kontaktaufnahme und auf Rückfrage die Lokalität nicht weiterempfehlen. Ich halte das für sehr schwach, daß die dazu nicht in der Lage waren.
Aber eine allgemeine Frage bleibt: Wo kann man, wenn man sich diskriminiert fühlt, Klage einreichen?
Zitat von zulu354 Aber eine allgemeine Frage bleibt: Wo kann man, wenn man sich diskriminiert fühlt, Klage einreichen?
Also ich seh das so... immer an dem Gericht in dessen Zuständigkeitsbereich die Dikriminierung fällt also bei Euch wäre das Arbeitsgericht dann wohl zuständig. Aber "Diskriminierungen" gibts natürlich nicht nur im Arbeitrecht , auch Mietsachen, Bankangelegenheiten usw können dazugehören. Ich hab mir sagenlassen es gibt da auch einen Landstrich[/size][size=50]........aber.....!!!!
Augenscheinlich, negative Äusserungen, über besagten Landstrich, sind nicht diskriminierend. Fakten sind nun mal unumstöslich! Deshalb kann man die Altländer auch nicht ,,Gleich behandeln" . Vorsicht und Nachsicht, mit diesem Volksstamm, ist Vorraussetzung!