Nun hat es mich doch einmal erwischt. Werde in den nächsten Tagen Post vom Ordnungsamt bekommen. Heute früh, als ich auf dem Weg zur Arbeit war, parkte ich mein Auto in einem Wohnviertel. Aufgrund von baulichen Maßnahmen ist der Betriebsparkplatz gesperrt, was zu erheblichen Engpässen an Parkflächen in der Umgebung führt. An einer T-Kreuzung habe ich dann in der Querstraße geparkt, allerdings ohne auf die 5-Meterregelung zu achten, Folge: Heute um halb eins hatte ich ein Knöllchen. Ein Betrag den ich überweisen soll ist nicht zu erkennen. Deshalb gehe ich davon aus, daß das Knöllchen über einen dieser PocketPCs erstellt wurde. Handschriftlich ist nur mein Nummernschild, die Automarke, sowie das heutige Datum eingetragen. Außerdem steht eine 35 auf dem Blatt. Nur wozu diese? Im Bußgeldkatalog finde ich bei der passenden Ordnungswiedrigkeit keine 35€.
Laut Schreiben wurde das Verfahren elektonisch erfasst und der Fahrzeughalter (trotzdem ich ^^) würde ein eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit bekommen. Bis dahin solle von Schreiben und Zahlung abgesehen werden.
Tatbestand; €; Punkte; Fahrverbot
- Parken; 10; -; -
- mit Behinderung; 15; -; -
- länger als 3 Stunden; 20; -; -
- länger als 3 Stunden mit Behinderung; 30; - ; -
Und, was zählt als Behinderung? Bin ich dabei der Willkür der Politessen ausgeliefert, oder gibt es feste Regeln, ab wann ein Parken Behinderung ist? Werde evtl. morgen oder montag mich noch einmal so stellen um ein Bild zu machen.
Naja, freundlich auf jeden Fall, daß auf der Rückseite sämtliche Parkmöglichkeiten im Innenstadtbereich auf einem Stadtplan eingetragen sind, bei denen ich Zahlen muss.
Naja eine Behinderung wäre zum Beispiel wenn ein Feuerwehrauto nicht mehr um die Ecke kommt oder wenn ein Rollstuhlfahrer am abgesenkten Bordstein nicht mehr runter kommt.