Hallo Leute, da ich im Moment etwas Langeweile habe, habe ich mir ein paar Gedanken gemacht.
In einem anderen Foum (xxxxxx) bin ich über das Thema gestolpert, welche rechtlichen Folgen das Entfernen vom Unfallort hat, wenn man eine Katze überfahren hat. Der Thread war ganze 14 Seiten lang, vornehmlich allerdings mit wüsten Beschimpfungen von Tierliebhabern und dämlichen Kommentaren von ihrem Pendant gefüllt. Man kann ohne mit der Wimper zu zucken sagen, dass in über 90% der Beiträge engstirniges "Meine Meinung ist das non plus ultra!" Verhalten zu tage kommt. Dennoch gab es zwei Kernaussagen, welche in einem gewissen Gegensatz stehen:
ZitatLeider ist hier das Recht nicht auf Seite der Katze. Im Gegenteil: Wäre dem Autofahrer Stubentigers Frauchen bekannt, bekommt er noch eine kostenlose Autoreparatur. Halter von Haustieren haften grundsätzlich - auch ohne Verschulden - für alle Schäden, die vom Haustier ausgehen (Gefährdungshaftung). Und solange man nicht nachweisen kann, daß der Autofahrer die Katze vorsätzlich getötet hat, ist ihm auch nichts vorzuwerfen. Auf alle Fälle muß er nicht anhalten und sich um das verletzte Tier kümmern. Im übrigen wäre das auch eine sehr gefährliche Angelegenheit, denn schwer verletzte Tiere können gefährlich sein und der Autofahrer kann ohnedies nicht helfen. Außerdem ist jeder Todeskampf einer schwerverletzten Katze eine grausame Tragödie, die schwere psychische Schäden - insbesondere bei Kindern, aber auch bei abgebrühten Erwachsenen - auslösen kann.
Wer nach der Kollision mit einem Tier einfach weiterfährt, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert seinen Führerschein. Formal gesehen hat der Zusammenstoß "fremdes Eigentum" beschädigt. Der Vorfall muss dem Besitzer mitgeteilt oder falls dieser nicht ermittelt werden kann, der Polizei angezeigt werden. Angst vor möglichen Schadensersatzansprüchen oder Tierarztkosten ist in der Regel unbegründet: Der Tierhalter trägt für seine freilaufenden Haustiere die Verantwortung. Sofern er nicht über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügt, muss er selbst für mögliche Unfallschäden aufkommen.
Beide Aussagen stehen in einem krassen Gegensatz. Beide haben gemein, dass der Tierhalter die Verantwortung für das Tier trägt und für eventuelle Kosten, wie ärztliche Behandlung, Unfallschäden am Auto, etc. zu tragen hat. Allerdings unterscheidet sich der Erste vom Zweiten, wie man sich zu verhalten hat. So kann man als Fahrer, wenn man sich vom Unfallort entfernt, laut zweitem Beitrag, der Fahrerflucht strafbar machen.
Wie hat man sich also in einem solchen Fall zu verhalten? Ich meine auch, mal gelesen zu haben, dass das Recht zwischen Hund und Katze unterscheidet (bei Hund entstehen keine Schadensansprüche für Folgeunfälle nach einer Notbremsung, bei Katzen hingegen schon, da sie als Kleintier gelten).
Persönlich hatte ich Glück und von den Fliegen die an meiner Windschutzscheibe jeden Sommer zerschellen mal abgesehen, noch keinen Unfall mit Tieren. Aber wie gesagt, mich würde interessieren, wie man sich bei einem solchen Fall richtig verhält. Ob es Unterschiede in der Rechtssprechung gibt, wenn man in verkehrsberuhigten Zonen (30er Zonen), Innerorts, Überland oder Autobahn fährt?
Vor allem auf Kwang hoffe ich, da er ja wohl die meiste Ahnung hat. Aber auch auf eure Meinungen und euer Wissen würde ich gern zurück greifen. Vielleicht hat ja auch Dr. B. Trüger was dazu zu sagen.
PS: Ich glaube zwar nicht dran, dass es bei uns so schlimm wird, aber trotzdem möchte ich nicht, dass dieser Thread so ausufert, wie der im Gulliboard. Es geht hier rein um rechtliche Belange, nicht darum, ob etwas moralisch, ethnisch oder sonstwie verwerflich ist. Mich interessiert rein die Rechtslage und evtl. gängige Gerichtsverfahrensweise. Auch bitte ich darum, persönliche Sichtweisen insoweit auszublenden, dass niemand anderes beleidigt, übervorteilt oder verletzt wird.
Zitat von zulu354Vor allem auf Kwang hoffe ich, da er ja wohl die meiste Ahnung hat.
Wieso? Ich überfahre keine Tiere. Noch nicht mal zum Spaß!
Zunächst haftet tatsächlich der Tierhalter, es sei denn, er hat alle Regeln der Sorgfalt beachtet und kann nachweisen, daß der Unfall dennoch passiert wäre.
Das Bremsen beispielsweise wegen einer Taube auf der Fahrbahn, wodurch der Hintermann auffährt, wird mit einer Haftungsquote von 50% "belohnt". Im Prinzip gilt daher: Je kleiner das Tier ist, um so gefahrloser läßt es sich plattfahren. Je leichter sich das Tier plattfahren läßt, um so weniger besteht ein Grund, seinetwegen zu bremsen. Je weniger Grund zum Bremsen besteht, um so höher die Haftungsquote bei einem dadurch bedingten Unfall.
Einen Zusammenhang zwischen Motorisierung und Reifengröße und der Leichtigkeit des Überfahrens zu diskutieren, wäre Borat-Niveau. Das wollte Zulu eh nicht ...
Genauer sage ich dazu erst etwas, wenn einer tatsächlich ein Tier überfahren hat. Also beim nächsten Mal seit Blacky's Wildsau ...