Heute ist es mal wieder passiert. Ich war im Kaufland einkaufen. Als ich fertig war, wollte ich rückwärts aus meiner Parklücke herausfahren, bemerkte aber noch rechtzeitig, dass aus der gegenüberliegenden Seite ein Daewoo Fahrer ebenfalls rückwärts ausparkte. Ich blieb stehen, das hintere Rad etwa einen halben bis ienen Meter außerhalb meiner Parklücke. Der Daewoofahrer tat das nicht und ist immer weiter rückwärts gefahren. Ich habe noch gehupt, zum Gang einlegen und wieder vorrollen bin ich nicht gekommen. *Rumps* Augenscheinlich war erstmal nicht viel kaputt. Der Unfallgegner wollte die Polizei nicht rufen, weil er angeblich einen dringenden Arzttermin hatte. Ich habe dennoch darauf bestanden, aber bei der Polizei sagte man mir nur "Tut uns leid, wir haben derzeit keine freien Einsatzkräfte zur Verfügung." (Anm. Ich habe direkt die Nummer des Polizeireviers gewählt, nicht die 110). Naja, dann halt Personalien getauscht und erstmal in die Werkstatt. Zwischendurch noch bei der Versicherung angerufen. Habe am Montag einen Termin. In der Werkstatt einen Sachverständigen bestellt. Erste Bilanz:
Heckschrüze muss neu gemacht werden, sowie der hintere Stoßfänger. Die seitlichen Ränder müssen lacktechnisch angepasst werden. Im hinteren Bereich hat sich einiges verschoben. Laut Gutachter geht aber aus dem Schaden hervor, dass ich wirklich stand und der Unfallgegner gefahren ist. Erste Schätzung: ca. 2000€. Kosten für mich werden sich auf etwa 50€ belaufen, da bereits ein Vorschaden an der Heckschürze sich befand.
Zitat von zulu354 Erste Schätzung: ca. 2000€. Kosten für mich werden sich auf etwa 50€ belaufen, da bereits ein Vorschaden an der Heckschürze sich befand.
Grüße Steve
JaJa, auf diese Art und Weise werden auch die Autos der Altländer gerichtet, bloß daß die sich die 50€ auch noch wegjammern.
Schrotto der auch immer auf Parkplätzen rempelt, allerdings ohne Auto
Heute hat mich der Herr noch einmal angerufen. Er habe bereits seinen Anwalt eingeschaltet, welcher ihn mitteilte, dass, da der Unfall auf ein Parkplatz geschah, es zu einer Schadensteilung kommen wird. Da ich aber stand und sogar noch ein Warnsignal von mir gab, bevor er mich traf, sehe ich das nicht ganz so ein. Werde am Montag ebenfalls zu einem Anwalt gehen, die Situation schildern und hoffen, dass da mehr drin ist, als eine Schadensteilung...
Zitat von zulu354Heute hat mich der Herr noch einmal angerufen. Er habe bereits seinen Anwalt eingeschaltet, ...
Hi Zulu, ich hatte so etwas schon im Gefühl, wollte Deinen Optimismus aber nicht dämpfen. Auf Parkplätzen gilt das Gebot "der gegenseitigen Rücksichtnahme" für alle Nutzer des Parkplatz. Begründung des Gesetzgebers ist das (trotz der Beschilderung "hier gilt die STVO") Parkplatzfahrspuren der "Parkplatzsuche" dienen und auch von den Abmessungen her anders zu bewerten sind als "normale" Straßen. Darauf basiert dann die "im allgemeinen" angewandte Regelung der Versicherer der 50/50 Schadensteilung. Wenn Du eine andere Regulierung verlangst wirst Du (einen) Zeugen bringen müssen der den Unfallhergang wie Du Ihn beschreibst, das nämlich Du diese "Rücksichtnahme" hast walten lassen in dem Du Dein Fahrzeug zum stehen gebracht hast, bestätigen kann.
Ich wünsch dir das Du nen guten Anwalt findest und alles gut für Dich ausgeht ,allerdings ....wie heißt es doch so schön "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
War heute bei meiner Versicherung und mein Heinzel hat mich auf ein langes hin und her eingestellt. Er hat mir jedoch geraten, nicht auch gleich zum Anwalt zu rennen, sondern, sobald ich die Post erhalte, mich erst einmal mit meiner Versicherung wieder in Verbindung zu setzen. Dafür wäre sie auch da, um unberechtigte Forderungen zurück zu weisen. Um meine Forderungen durchzusetzen, solle ich ersteinmal das Eröffnungsschreiben der Versicherung des Unfallgegners abwarten und dann gemeinsam mit meiner Versicherung ein Rückschreiben verfassen. Als letztes Mittel solle ich dann erst zum Winkeladvokaten gehen. Dies komme wohl auch vor Gericht besser, wenn ich versucht habe, eine außergerichtliche Einigung und Begleichung des Schadens zu erzielen.
Heute kam Post vom ADAC (Versicherung des Unfallgegners). Anders, als er es mir am Telefon bestätigt hat, hat er sich wohl eben nicht bei seiner Versicherung gemeldet. Dem ADAC liegt dem Schreiben nach zumindest keine Unfallanzeige von Herrn H. vor. Sie seien lediglich durch das Gutachten meines Sachverständigen auf den Schaden aufmerksam geworden. Anbei war auch noch ein Fragebogen, den ich allerdings nicht alleine ausfüllen will. Ich habe aber nun die Frage, ob es reicht, wenn ich den Fragebogen mit meinem Versicherungsvertreter oder doch lieber mit einem Winkeladvokaten ausfüllen sollte. Es handelt sich lediglich um allgemeine Fragen, wie Fahrzeugtyp, aber auch um den Unfall hergang. Muss ich den Fragebogen überhaupt ausfüllen?
Am Montag habe ich erstmal einen Termin bei meinem Versicherungshansel. Das wird sich sicherlich noch ziehen...
Gegnerversicherung hat das Auto ebenfalls begutachtet (der Fand meine Felgen toll). Der Herr hat mich nochmal angerufen und mich, naja, bedroht ist übertrieben, aber wollte mir sehr deutlich einbläuen, dass der Schaden geteilt werden wird. Ich weiß ja nicht, was da in dem Brief stand, den er von seiner Versicherung bekommen hat, weil er den Schaden nicht gemeldet hatte. Außerdem bekräfitgte er nochmal am Telefon seine Aussage, dass erfrüher KfZ-Schlosser gewesen wäre und der Schaden gar nicht so schlimm sein könne. Habe Herrn H. aber bereits auch mitgeteilt, dass sich ein KfZ-Sachverständiger des ADAC sich meinen Wagen angeschaut hat und da er für die Kosten nicht selber aufkommen mag und generell sein ganzer Umgang mit mir sich auf einen Niveau befindet, welches ich nicht mag, mich nicht mehr mit ihm unterhalten möchte und da er sich ja eh nicht bei seiner Versicherung gemeldet hat, ich das mit eben dieser jetzt klären werde.
Das Gutachten meines Sachverständigen beläuft sich auf rund 2.300€. Heckschürze und Stoßstange müssen ausgetauscht werden, Halterungen ersetzt und die Seiten beilackiert werden. Von den 2.300€ werden, wenn der ADAC die vollen Kosten übernimmt, circa 100€ wegen eines Vorschadens als Schadensausgleich an mir hängen bleiben. Dafür sollte ich dann ja aber das Ausfallgeld bekommen. Vom Gutachter der Gegenversicherung habe ich noch nichts wieder gehört.
Also es wird jetzt definitiv auf einen Anwalt herauslaufen. Die Gegnerversicherung erklärt das Gutachten meines Gutachters für nichtig und geht von der Richtigkeit des Gutachtens ihres Gutachters aus (Geldwerte Differenz ca. 2.000€). Dieses liegt mir vor, es fehlen allerdings einige wichtige Bilder!
Der Unfallgegner bestreitet mittlerweile eine eigene Schuld und gibt viel mehr an, dass beide Fahrzeuge gefahren sind und sich mittig getroffen haben. Dessen Frau bestätigt dies...
Ich weiß, es sieht nicht gut aus, aber ich möchte wenigstens versuchen, mein Recht durchzusetzen. Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat es schon...
So, meinen Zafi hat`s jetzt auch getroffen. Natürlich ein VW Fahrer, was sonst. Rückwärts mit seinem Jetta gegen mein heiliges Blech. Die Schuldfrage war klar, wurde auch nicht diskutiert. Schaden läuft problemlos über die Arroganzversicherung. Es ist kaum was zu sehen. Kotflügel etwas eingedrückt und die vordere Stoßstange hat einen Kratzer, scheint aber auch etwas eingedrückt zu sein, denn sie soll gewechselt werden. Gesamtschaden 1450.--€. Montag geht er in die Werkstatt. Inspektion ist auch grad dran. Ich weiß nicht, ob ich noch mit Spätfolgen, wie Flugrost oder Lackinfektionen von diesem VW Schrott zu rechnen habe. Vielleicht sollte ich doch nochmal Dr. B. Trüger einschalten....