Karlsruhe hat für Daimler entschieden. Garantieansprüche dürfen an regelmäßige Wartungen in Vertragswerkstätten geknüpft werden. Das Landgericht Braunschweig hatte zuvor anders entschieden, weil es den Käufer durch die Pflicht der Wartung in Vertragswerkstätten unangemessen benachteiligt sah.
Autohersteller dürfen ihre Kunden durch großzügige Garantieversprechen an ihre Vertragswerkstätten binden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos entschieden. Es benachteilige die Kunden nicht unangemessen, wenn Garantieansprüche davon abhängig seien, dass regelmäßige Wartungen in Mercedes-Benz-Werkstätten vorgenommen würden, heißt es in einem Urteil vom Mittwoch. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe seines 2002 erworbenen Gebrauchtwagens geltend machte. Er hatte sich nicht an die Wartungsvorgaben gehalten.
Mit der Klausel gewährte Daimler für alle seit 1998 ausgelieferten Wagen der Marke Mercedes eine „“mobilo-life“-Garantie gegen Durchrostung lebenslang bis 30 Jahre“. Ab dem fünften Jahr nach Auslieferung sieht die Klausel Wartungen in Mercedes-Benz-Werkstätten vor. Das Landgericht Braunschweig hatte die Bestimmung als unwirksam angesehen, weil der Käufer dadurch unangemessen benachteiligt werde.
Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. „Ihm selbst ist die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen Werkstätten durchführen lässt“, heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten.
In einem etwas anders gelagerten Fall hatte der BGH vor kurzem den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. Dabei ging es um eine Vertragsklausel, die den Garantieanspruch von der Einhaltung bestimmter Inspektionsintervalle abhängig machte. Der BGH erklärte die Vertragsbestimmung für unwirksam, weil nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. Im nun entschiedenen Fall dagegen bejahten die Richter ein „legitimes Interesse“ der Autofirma, eine Kundenbindung an ihr Vertragswerkstättennetz zu erreichen.
Zitat von GT-OPCIn einem etwas anders gelagerten Fall hatte der BGH vor kurzem den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. Dabei ging es um eine Vertragsklausel, die den Garantieanspruch von der Einhaltung bestimmter Inspektionsintervalle abhängig machte. Der BGH erklärte die Vertragsbestimmung für unwirksam, weil nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. Im nun entschiedenen Fall dagegen bejahten die Richter ein „legitimes Interesse“ der Autofirma, eine Kundenbindung an ihr Vertragswerkstättennetz zu erreichen.
Quelle WELT ONLINE
Ob man da auch rückwirkend was geltend machen kann?
Ich hatte seinerzeit (1999) noch im Rahmen der Gebrauchtgarantie einen Defekt von Zylinderkopf und Einspritzpumpe. Die Cargarantie weigerte sich zu zahlen, da ich den Inspektionszeitpunkt um 1.500 km überschritten hatte...
Immerhin stand ich damals auf einmal mit ner Rechnung über fast 10.000 DM da, wenn ich das vorher gewusst hätte, hätt ich die Einspritzpumpe nämlich nicht machen lassen, da der Defekt immer nur dann auftrat, wenn einer von der Werkstatt am Steuer sass (Schlüssel rumgedreht und abgezogen in einer Bewegung, Motor ging nicht sofort aus sondern lief nach; ist mir aber nie passiert, wohl weil ich meinen Wagen immer erst ausgemacht und dann erst den Schlüssel abgezogen habe)...
Im WDR gab es einen größeren Bericht darüber. Der ist wahrscheinlich bei der "aktuellen Stunde" noch abrufbar.
Das Urteil ist nicht unbedingt gut für die Kunden. Aber verstehen kann ich die Fachwerkstätten "irgendwie" schon.
Ich habe immer eine Fachwerkstatt (Opel, Renault, Ford, Citroen) aufgesucht und nie Probleme gehabt, auch nicht mit dem Preis. Nur mein Käfer war beim Hinterhofschrauber, aber der war auch schon 15 Jahre alt........................