war letzte woche beim planeten (elektromarkt. ihr wisst ja alle wen ich mein). hab schön eingekauft. funktastatur, adapterset fürn fernseher als monitor und nen pc.... tja....adapterset war s c h e i ß e weil das bild unter aller sau war daraus resultierend brauch ich auch keine funkgeräte mehr... also zum umtausch gebracht: angeblich darf mir die servicedame nur gutscheine geben.
is das echt so? muss ich mich als kunde bei nem umtausch mit gutscheinen begnügen????
immerhin is es mein geld! die haben die ware ja wieder und können die wieder verkaufen. die binden mich ja mit den gutscheinen an diverse einkäufe bei ihnen!
jetzt das highlight: den pc bring ich auch wieder zurück. weil: ich kann den nicht so einrichten wie ich will. partitionieren is unter vista so gut wie unmöglich. der verkäufer: selber schuld. hätte ich mich vorm kauf informieren müssen. und ich würde da normal auch nur nen gutschein bekommen! sorry, 500 euro als gutschein? wann soll ich das ausgeben????? aber es gibt 2 alternativen: entweder geben die mir für den halben preis ein partitionierungsprogramm mit oder ich krieg gegen ne bearbeitungsgebühr (die müssen ja gucken ob alles ok is mit dem gerät) von 20 euro meinen vollen kaufpreis BAR an der kasse zurück
so. das mit dem bargeld hab ich mir gleich schriftlich geben lassen bevor die wieder von nix wissen.... was mich eher interessiert is das mit den gutscheinen. muss ich mich damit zufrieden geben????
bitte nur antworten wenn ihr wirklich ahnung davon habt! will hier nicht schon wieder nen müllthread haben weil jeder nen scheiß kommentar posten muss weil sich das thema ja immerhin in der plauderecke befindet.... nix gegen euch, aber es nervt langsam.
tja....bei google folgendes gefunden: gutscheine sind leider völlig legal. auch wenn ich das ab nem gewissen wert nicht mehr nachvollziehen kann. für so beträge bis 30-45 euro ok. aber wenn´s in die hunderte geht....ne sorry...da sträubt sich was
Zitatbitte nur antworten wenn ihr wirklich ahnung davon habt! will hier nicht schon wieder nen müllthread haben weil jeder nen scheiß kommentar posten muss weil sich das thema ja immerhin in der plauderecke befindet...
Zitattja....bei google folgendes gefunden: gutscheine sind leider völlig legal. auch wenn ich das ab nem gewissen wert nicht mehr nachvollziehen kann. für so beträge bis 30-45 euro ok. aber wenn´s in die hunderte geht.
Na bitte , bist ja auf unsere Bescheidenen Kommentare nicht angewiesen und Google gibt Dir die Antwort. Aber zum Thema :
Wenn die Geräte technisch i. O. sind, MUSS der Händler Dir gar nichts umtauschen. Und wenn die Geräte defekt sind, musst Du dem Händler 1 oder 2 Reparaturversuche zugestehen, bevor Du einen Anspruch auf Wandlung hast.
Das Du ne andere Qualität von den Produkten erwartest, ist dem Händler nicht anzulasten und wenn das gekaufte nicht mit Deinen vorhandenen Sachen zusammenpasst, ist das auch Dein Problem, hättest Dich eben vorher besser informieren müssen.
Also dass der Händler die Ware überhaupt zurück nimmt, ist reine Kulanz von Ihm und Du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Und wie er Dir das dann vergütet, ist ebenso seine Sache, Rückgabe gegen Gutschein ist da üblich und rechtlich vollkommen in Ordnung, Du musst dieses Angebot ja nicht annehmen. Behalt den Kram doch einfach und vertick das Zeug dann in der eBucht!
So sieht's eben aus!
Ansonsten stehen Deine Rechte als Kunde im BGB das Du im Netz mit ein bißchen Suche sicherlich findest!
Kommentar der Verbraucherzentrale Hamburg:
ZitatWie ist die Rechtslage? Grundsätzlich gilt die Regel "Vertrag ist Vertrag" und "gekauft ist gekauft". In dem Augenblick des Vertragsschlusses (Bezahlung an der Kasse und Aushändigung der Ware) ist ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande gekommen. Der Händler muss die Ware liefern, der Kunde muss den Kaufpreis bezahlen. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es für den Kunden dann nicht mehr! Das Gesetz geht davon aus, dass man sich eben vor dem Vertragsschluss überlegen soll, was man will. Alle seien ja schließlich "mündige Bürger"! Manche Händler wollen den Artikel nur gegen einen Gutschein zurücknehmen. Das ist wegen der strengeren Rechtslage ebenfalls Kulanz und sogar noch ein Entgegenkommen und somit eigentlich kein Grund, sich über den Händler zu beschweren.
hoffe man das mit den kommentaren kam nicht falsch bei dir an ede....
jedenfalls weiß ich jetzt woran ich bin. leider war ich vorher auch einer von millionen käufern, der dachte: kaufen kann ich´s ja mal. umtauschen is kein thema
pustekuchen. bin zwar immer noch sauer dass ich "nur" gutscheine hab. aber lieber hab ich so dämliche gutscheine bzw geld-zurück-mit-geldverlust bevor ich GAR NIX hab. würde mal sagen: meine kohle hätte ich viel phantasievoller zum fenster rauswerfen können als so
angemerkt sei trotzdem: viele läden schreiben auf die kassenbelege: umtausch innerhalb von 10/14 tagen nur mit kassenbeleg. das heißt dann wohl, dass die freiwillig von sich aus sagen: wir nehmen jede ware, die sie bei uns gekauft haben gegen umtausch oder bargeld (so geschehen bei c&a vor einigen wochen) mit kassenbeleg zurück
nächstes mal überleg ich wohl besser vorher was ich kauf und was nicht....regel nummer eins: NIE WIEDER "SCHNÄPPCHEN"
Wobei so genannte "Schnäppchen" häufig eh von vorneherein vom Umtausch ausgeschlossen sind. Sollte man also auch drauf achten...
Letztlich kann man bei dir nur sagen: Wer den Schaden hat braucht für Spott nicht zu sorgen oder spottet jeder Beschreibung... (sry, konnte ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen)
Hast die Lektion leider relativ teuer lernen müssen, passiert dir aber auch garantiert kein 2. Mal. Wünsche dir trotz des Ärgers einen angenehmen Jahreswechsel, lass dich von so was nicht unterkriegen oder dir die Laune verhageln...