Hallo Junkys , habe mal einige der wichtigsten Änderungen für uns Autofahrer in 2008 zusammengetragen. Quelle: ADAC
1. Januar: Das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) regelt u.a. den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Neu: Ging der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung bisher oftmals leer aus, weil sich der Versicherer auf grob fahrlässiges Verhalten berief, wird das in Zukunft nicht mehr so laufen. Künftig kommt es darauf an, wie der Versicherer den Grad des Verschuldens einschätzt. Entsprechend muss er zahlen. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten inzwischen auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Ausnahme: Schäden durch Alkohol und Drogen oder Versäumnisse des Versicherungsnehmers beim Autodiebstahl.
1. März/1. April: Führerscheinmissbrauchsverordnung Ziel dieser Verordnung ist es den missbräuchlichen Erwerb von Führerscheinen im EU-Ausland durch eine Änderung des § 28 Abs. 4 FeV zu verhindern. Die Führerscheinmissbrauchsverordnung soll voraussichtlich im Frühjahr 2008 in Kraft treten. Mehr Informationen zum Führerscheintourismus finden Sie * 8. April: Kindersitze ohne die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 dürfen nicht mehr verwendet werden. Vorsicht bei Kindersitzen aus der Zeit vor September 1995.
Änderungen des Bußgeldkataloges Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder hat ein Konzept zur Reform des Bußgeldkataloges erarbeitet. Vorrangiges Ziel der Änderung ist es, höhere Bußgelder und Fahrverbote bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenfahrten aussprechen zu können. Wer in der Stadt 26 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt zahlt statt 60 Euro nun 100. Wer außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss mit 240 Euro gleich 90 Euro mehr zahlen als bisher. Außerdem wird bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ab 31 km/h ein Fahrverbot verhängt; außerorts liegt die Grenze dafür bei 41 km/h. Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird zahlt 500 Euro - beim ersten Mal. Wiederholungstäter müssen bis zu 1.500 Euro berappen. "Wir wollen viel härter gegen verantwortungslose Fahrer vorgehen, die für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bedeuten", lautet die Begründung des Bundesverkehrsministeriums. TÜV-Gebühren Voraussichtlich Anfang 2008 sollen der Gebührenrahmen für die Pflichtuntersuchungen um durchschnittlich 6,5% angehoben werden. Die Gebühr für eine Hauptuntersuchung von Kfz bis 3,5 t kann sich um 1,70 Euro bis 4,60 Euro erhöhen, für Krafträder um 0,40 Euro bis 3,70 Euro. Die Abgasuntersuchung kann bis zu 2,00 Euro teurer werden.
Führerscheinprüfung am Computer Berlin und Brandenburg planen für 2008 die Umstellung der theoretische Führerscheinprüfung von Papierform auf eine Prüfung am Computer; die anderen Bundesländer werden 2009 folgen. Voraussetzung dafür ist die Ausrüstung aller 665 Technischen Prüfstellen in Deutschland mit entsprechenden Computern. Der damit verbundene erhöhte Aufwand führt zu einer Erhöhung der Gebühren für die theoretische Prüfung um € 8,70.