Bei erfolgloser Reparatur erneut 2 Jahre Garantie!!!!!!!!!!!!
Nach der erfolglosen Reparatur eines neuen Autos beginnt die 2-jährige Gewährleistungsfrist stets wieder neu.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht verurteilte damit ein Autohaus zur Übernahme der Reparaturkosten für schadhafte Bremsen und gab der Klage eines Autokäufers statt.
Innerhalb mehrerer Jahre hatte die Vertragswerkstatt des Unternehmens sechsmal erfolglos versucht, den Bremsschaden zu beheben. Immer wieder kam es bei höherer Geschwindigkeit zum "Bremsrubbeln". Nach der letzten Reparatur weigerte sich die Firma, die Kosten zu übernehmen. Die 2-jährige Gewährleistungsfrist seit der Übernahme des Wagens sei verstrichen.
Laut Urteil lag zwischen den Reparaturen jedoch immer ein Zeitraum von jeweils weniger als 2 Jahren. Weil die Frist nach jedem Werkstattaufenthalt NEU zu laufen beginne, könne sich der Kunde auch fast FÜNF Jahre nach der Übernahme des Wagens noch auf die Garantiefrist berufen.
Vorraussetzung sei allerdings die Tatsache, dass es sich jeweils um den selben Schaden handele, so die Entscheidung.
Ich hatte vorher einen Polo gehabt und habe innerhalb von 6 Jahren 3 Batterien auf Garantie eingebaut bekommen. Es war jedesmal so, dass die Batterie kurz vor Ablauf des zweiten Jahres defekt war. Warum konnte sich nie einer erklären.