Mein Sohn geht jetzt Ende Februar vom Bund ab und fängt eine neue Arbeit an. Nun hatten die beiden, mein Sohn und seine Zukünftige, ziemlich viel Pech gehabt im Privaten. Da mein Sohn Anfang März auch Geburtstag hat, wollte ich den beiden nen Urlaub schenken.
Sommer Sonnen wäre schon schön und danach sehnen sich auch Beide. Nur jetzt die Frage: mein Sohn hat ja nun erst mal ein halbes Jahr Probezeit. Besteht da gesetzlich die Möglichkeit, dass er auch in dem halben Jahr Probezeit 14 Tage Urlaub machen kann?
Offiziell nicht! Aber in diesem Fall würde ich den Chef, unter dem Mantel der Verschwiegenheit, anrufen und die Sachlage erklären! Vieleicht gibt er grünes Licht!
Es stehen Deinem Sohn zwar für jeden Monat 1/12 anteilige Urlaubstage zu, aber die gesetzliche Regelung sieht vor, dass dieser erst nach Ablauf des ersten halben Jahres genommen werden kann. Viele AG sind da kulant drin. Erklär doch seinem AG, was Du vorhast und frag ihn mal, mehr als nein sagen kann er nicht
Die Urlaubssperre in der Probezeit ist m. W. nicht gesetzlich geregelt, sondern wird im Rahmen von Verträgen vereinbart, zumal in der Probezeit normalerweise tägliche Kündigungsfrist gilt und auch ohne Begründung gekündigt werden kann.
Die Probezeit dient der Firma dazu herauszufinden, ob sich der neue Mitarbeiter in den Betrieb einfügt und die ihm übertragenen Aufgaben richtig erledigt/erledigen kann, sowie auch dem Mitarbeiter, um die Arbeit und den Betrieb kennen zu lernen und sich zu entscheiden, ob er dieser Tätigkeit langfristig nachgehen will. Es ist also eine Art Testphase für beide Seiten...
Eine solche Testphase wird ungerne unterbrochen, es ist nach Absprache jedoch durchaus möglich, dass trotz der vereinbarten Urlaubssperre Urlaub gewährt wird, Klarheit kann hier jedoch nur ein Gespräch zwischen Mitarbeiter und Chef bringen...
Sich als Mutter da einzumischen, wäre grundlegend falsch, da dein Sohn volljährig sein dürfte...
An deiner Stelle würde ich entweder einen Urlaubsgutschein verschenken, oder einen Urlaub für September buchen, da ist es erfahrungsgemäß in den Urlaubsgebieten auch noch angenehm warm (meist Sonne satt, im Hochsommer kann einem die extreme Hitze ganz schön zu schaffen machen)...
Hallo Gisidu, Grundsätzliches: Dein Sohn hat ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf Jahresurlaub. Hat das Arbeitsverhältnis nicht ein ganzes Dienstjahr gedauert, so bemisst sich der Urlaubsanspruch Deines Sohnes anteilmäßig nach der Beschäftigungsdauer. 1/12 pro Monat Beschäftigung
Dass und für wie lange zwischen den Vertragsparteien eine Probezeit vereinbart ist, spielt für den Urlaubsanspruch als solchen keine Rolle.
Anderslautende Vereinbarungen sind ungültig, da es sich um eine zwingende Gesetzesvorschrift zu Gunsten des Arbeitnehmers handelt. Auch Dein Sohn selbst kann weder während noch einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Ferienanspruch verzichten (ggf. könnte er sich den Anspruch auszahlen lassen).
Zur Frage, ob der Urlaubsanspruch während der Probezeit bezogen werden darf. Auch hierbei gelten die allgemeinen Grundsätze nach BundesUrlaubsGesetz. In erster Linie bestimmt der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs, wobei er allerdings soweit auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen hat, als dies mit den Betriebsinteressen vereinbar ist. Eine Verlängerung der Probezeit wegen Bezug von Ferien ist allerdings gesetzlich nicht vorgesehen, soll heißen, dass es auch vom Gesetzgeber nicht vorgesehen war, Urlaubsansprüche in der Probezeit abzugelten (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel).
Dein Sohn muss daher für sich selbst entscheiden, ob er den Zweck der Probezeit, nämlich dass sich die Arbeitsvertragsparteien bestmöglich kennenlernen, durch den Bezug von Urlaub sinnentleeren will.
Ich würde hier, im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit, darauf verzichten während der Probezeit Urlaub zu nehmen.