Sieben der acht deutschen Bundesländer, in denen Kfz-Kennzeichen per Videoscanning zu Kontrollzwecken erfasst werden, verstoßen dabei gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt der ADAC.
Ein vom Automobilclub in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat jetzt die polizeilichen Kontrollverfahren in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein untersucht. Danach sind lediglich die Regelungen in Brandenburg weitgehend verfassungskonform. „Es ist unbestritten, dass die Polizei schwere Kriminalität wirksam bekämpfen muss und dazu auch geeignete technische Mittel benötigt“, so der ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „Deren Einsatz muss aber in Übereinstimmung mit der Verfassung geschehen und darf nicht zur totalen Überwachung führen.“
In dem Gutachten von Prof. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel wird insbesondere kritisiert, dass die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Sie ermöglichen eine flächendeckende Überwachung und persönliche Bewegungsprofile. Da nennenswerte Fahndungserfolge nicht zu verzeichnen sind, sind die Kontrollen zudem nicht verhältnismäßig.
Völlig unverhältnismäßig ist auch die Regelung in Rheinland-Pfalz, wonach alle Daten – auch so genannte „Nicht-Treffer“ – zwei Monate gespeichert werden und deren Benutzung für allgemeine Polizeiaufgaben erlaubt ist. Auch Kontrollen ohne jeden Anlass oder Verdacht, wie in vielen Bundesländern praktiziert, sind problematisch, weil die Entscheidung über die Einschränkung der Freiheit des Bürgers einseitig in das Ermessen der Polizei gestellt wird.
Beim Videoscanning werden Fahrzeuge gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen. Nach Ansicht des Gutachters ist dies ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem ignorieren die meisten länderspezifischen Regelungen die Freiheit, über die Preisgabe personenbezogener Daten selbst zu bestimmen. Zulässig wäre ein solches Verfahren aber nur in besonderen Fällen und wenn Zweck, Voraussetzungen und Grenzen dieses Freiheitseingriffs gesetzlich einwandfrei geregelt sind.
Hat von Euch schon mal jemand so'ne "Scann-Station" bemerkt? Ich habe bisher noch nichts bemerkt, aber vielleicht dachte ich auch das wäre ein "Blitzer" und ich hätte mal wieder "Glück" gehabt! .
Zitat von kasemattenedeADAC: Kennzeichen-Scanning ist verfassungswidrig
Sieben der acht deutschen Bundesländer, in denen Kfz-Kennzeichen per Videoscanning zu Kontrollzwecken erfasst werden, verstoßen dabei gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt der ADAC.
Ein vom Automobilclub in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat jetzt die polizeilichen Kontrollverfahren in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein untersucht. Danach sind lediglich die Regelungen in Brandenburg weitgehend verfassungskonform. „Es ist unbestritten, dass die Polizei schwere Kriminalität wirksam bekämpfen muss und dazu auch geeignete technische Mittel benötigt“, so der ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „Deren Einsatz muss aber in Übereinstimmung mit der Verfassung geschehen und darf nicht zur totalen Überwachung führen.“
In dem Gutachten von Prof. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel wird insbesondere kritisiert, dass die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Sie ermöglichen eine flächendeckende Überwachung und persönliche Bewegungsprofile. Da nennenswerte Fahndungserfolge nicht zu verzeichnen sind, sind die Kontrollen zudem nicht verhältnismäßig.
Völlig unverhältnismäßig ist auch die Regelung in Rheinland-Pfalz, wonach alle Daten – auch so genannte „Nicht-Treffer“ – zwei Monate gespeichert werden und deren Benutzung für allgemeine Polizeiaufgaben erlaubt ist. Auch Kontrollen ohne jeden Anlass oder Verdacht, wie in vielen Bundesländern praktiziert, sind problematisch, weil die Entscheidung über die Einschränkung der Freiheit des Bürgers einseitig in das Ermessen der Polizei gestellt wird.
Beim Videoscanning werden Fahrzeuge gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen. Nach Ansicht des Gutachters ist dies ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem ignorieren die meisten länderspezifischen Regelungen die Freiheit, über die Preisgabe personenbezogener Daten selbst zu bestimmen. Zulässig wäre ein solches Verfahren aber nur in besonderen Fällen und wenn Zweck, Voraussetzungen und Grenzen dieses Freiheitseingriffs gesetzlich einwandfrei geregelt sind.
Hat von Euch schon mal jemand so'ne "Scann-Station" bemerkt? Ich habe bisher noch nichts bemerkt, aber vielleicht dachte ich auch das wäre ein "Blitzer" und ich hätte mal wieder "Glück" gehabt! .
Wer weiss denn schon, was die in den TollCollect Kästen auf der AB so alles verstecken!?
Direkt bemerkt nicht, aber ein Großteil soll ja eh in den Maut-Brücken verbaut sein...
Grundsätzlich finde ich das eigentliche Scanning mit Abgleich von Daten (z. B. erloschener Versicherungsschutz) in Ordnung. Stellt euch vor, euch fährt einer den Wagen kaputt, ist nicht versichert und hat auch nix. Ihr habt keinen Wagen mehr und bleibt auf dem Schaden sitzen (für jeden von uns glaub ich ein Horrorszenario)...
Solche Fahrzeuge müssen aus dem Verkehr gezogen werden...
Allerdings sollte eine Speicherung der Daten nicht oder nur insoweit erfolgen, wie es zum Datenabgleich, den die Rechner in kürzester Zeit auch ohne menschlisches Zutun erledigen können, tatsächlich nötig ist. 2 Monate erscheinen mir dafür einfach zu lang.