Handy-Telefonate sind in engen Grenzen auch am Steuer erlaubt - konkret bei ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss den Bußgeldbescheid gegen einen 41 Jahre alten Autofahrer für nichtig erklärt.
OLG: kein Verstoß Der Iserlohner sollte wegen Handynutzung im Auto 40 Euro zahlen. Das Amtsgericht Iserlohn hatte in erster Instanz das von der Stadt geforderte Bußgeld bestätigt. Der 2. Senat für Bußgeldsachen am OLG sah unter den besonderen Umständen aber keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
An roter Ampel zum Handy gegriffen Der 41-Jährige hatte an einer roten Ampel den Motor ausgeschaltet, zum Handy gegriffen und kurz mit einem Bekannten telefoniert. Das von Polizeibeamten in der Nähe beobachtete Gespräch hatte er bereits wieder beendet, als die Ampel auf grün schaltete und er weiterfahren konnte. Die Polizisten stoppten ihn dennoch und erstatteten Anzeige.
Einspruch eingelegt Gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Iserlohn legte er Einspruch ein und wandte sich auch später gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts - nun mit Erfolg. Das Handy-Verbot am Steuer gelte nicht, "wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist", befand der 2. Senat.
Die Frage ist nur, wie kann ich nachweisen, dass ich den Motor an der Ampel ausgeschaltet habe?? Im Zweifel würden die Polizisten das wohl nicht bestätigen! Ist wie immer eine Frage der Beweisführung und daher auf Nummer sicher gehen und an Ampeln lieber nicht telefonieren!
Also alles wie immer, auf See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!
CD70 hätte ja auch nicht viel anders geklungen (also auch nach Gartenzubehör), das nutzen wir nämlich im Zafi... Ich dachte eigentlich, ihr könnt mitdenken... immerhin gings ja ums Handy...
Zitat von Madam.TCD70 hätte ja auch nicht viel anders geklungen (also auch nach Gartenzubehör), das nutzen wir nämlich im Zafi... Ich dachte eigentlich, ihr könnt mitdenken... immerhin gings ja ums Handy...