Also, folgendes, ich möchte meine Heckscheibe ein wenig verschönern, mit 'nem Bild. Hab auch schon ein Bild in meinem Kopf und auf der Festplatte schlummern, jedenfalls wollte ich mal Fragen, was ich beachten muß, oder ob ich am besten gleich zu einem "Experten" gehen sollte. Genauso, welche Farbe am günstigsten wäre. Und ob ich drunter vorher noch ne dunkle Folie kleben sollte. Und dann, welche Preise mich erwarten.
sorry, aber dein post is irgendwie "seltsam" mit was willst du zu nem experten???
bild kannste auf usbstick zu nem drucker mitnehmen und sagen wie groß du das haben willst. teilweise haben die leute, die fürn trinkgeld das teil draufkleben. kannste aber auch selber machen
hab meine schrift trocken verklebt. andere nehmen spüliwasser damit du das bild aufn mm genau ausrichten kannst...
farbe: weiß (sehr gut) silber (etwas dezenter) schwarz (unscheinbar und nur was wenn du willst dass es den leuten auffällt wenn die bis auf 3m an dir drankleben oder noch näher...)
wenn du die scheibe bei hellen aufklebern (also weiß oder silber) schwarz tönst (mit folie), dann is der kontrast halt größer....hab keine tönung und die schrift is brachial
wenn noch fragen sind, dann fragen. aber bitte so damit man gleich weiß was du wissen willst
BlackMarakesh: Mit "Experten" meinte ich, wie lexy angesprochen, so 'ne Art Werbebude.
Naja, von der Größer her, es ist rund und soll die Heckscheibe ausfüllen^^
Also reicht es, wenn ich das ding auf 'nen USB-Stick oder so zieh und damit dann bei den Leuten aufschlag, um mir das Teil drucken zu lasen? Mit selber drauf kleben hab ich leider keine Erfahrungen, aber wenn es einigermaßen einfach geht, und es auch gut aussieht, dann könnte ich das selber machen^^
Ahja, wie sieht das überhaupt aus, muß ich den Aufkleber eintragen lassen, oder ist das bei der Heckscheibe relativ egal?
da alle Scheiben am Auto aus Sicherheitsglas bestehen (müssen), § 40 1 1 StvZO, bedarf es für das Anbringen von Folien nach § 22a I Nr.3 StVZO einer Bauartgenehmigung. Nach § 40 I 3 StVZO darf dabei die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt werden. Darunter ist zu verstehen, daß Front- und Seitenscheiben bis zur B-Säule freizuhalten sind, sofern das Fahrzeug über einen zweiten Außenspiegel verfügt. (Hab ich aber in letzter Zeit nicht mehr anders gesehen ..) Ebenso ist die dritte Bremsleuchte freizuhalten. Ich gebe aber zu Bedenken, daß bei einer vollgepappten Heckscheibe der nachfolgende Fahrer nicht mehr die Bremsleuchten Deines Vordermannes sehen könnte und ihm deshalb möglicherweise wichtige Sekundenbruchteile fehlen, um selbst sicher zum Stehen zu kommen. Sicher, dieser hätte die Pflicht gehabt, seinen Abstand so zu wählen, daß ihm dies jederzeit möglich gewesen wäre. Doch wissen wir, daß das nicht immer der Fall ist und zum anderen hilft Dir diese rechtliche Erkenntnis auch nicht wirklich über ein möglicherweise erlittenes Halswirbelsäulentrauma hinweg. Die Gerichte sind beim Zusprechen von Schmerzensgeld wegen HWS-Syndrom auch nicht mehr so spendabel wie früher.
Schau also, daß der Experte sich dieser Problematik bewußt ist und Dir nur Folie mit ABG (eingetragener Bauartgenehmigung) verkauft. Dies erkennt man an der Nummer, die auf der Folie zu lesen ist und daran, daß Du eine Kopie der ABG erhältst, die immer im Fahrzeug mitgeführt werden muß.
kwan? beziehst du dich grad auf die "normalen tönungsfolien"?
weil wenn du aufkleber drucken lässt um die auf dein car zu pinnen, dann haben die keine nummer....is eigentlich klar, oder?
von der %-regelung hab ich auch schon was gehört. ABER: guckt euch mal so kleine kastenwägen an (zum teil auch normale kombis): da is die heckscheibe eigentlich frei. die kleben da zum teil aber ihre werbung über die GANZE heckscheibe oder machen die sogar mit einfarbigen BLICKDICHTEN folien komplett zu....
genaugenommen is mein aufkleber auch zu groß. wen kümmert´s? ich seh nach hinten eh nicht mehr viel durch den flügel (und was ich davon noch sehen konnte is nach wie vor frei). und nen 2. außenspiegel hab ich auch.... bremsleuchte is auch frei....
kwan? das mit deiner brems-theorie hab ich nicht geschnallt. du könntest REIN THEORETISCh (nicht zur nachahmung empfohlen!!!!) deine 3. bremsleuchte zukleistern und der nachfolger würde trotzdem sehn dass du bremst. immerhin haste deine normalen bremsleuchten ja auch noch....laut deiner theorie dürften ja keine autos ohne 3. bremsleuchte rumgurken.... 3. bremsleuchte: bei manchen modellen is das serie ansonsten kann man die ohne großes tam-tam FREIWILLIG nachrüsten.....
wenn ich aus meiner Sicht nicht den Vordermann meines Vordermannes sehen kann, weil ich durch meinen Vordermann nicht durchgucken kann und dann unerwartet gebremst wird, dann haben wir die Situation, die ich meinte.
Ich habe jetzt keinen Kommentar zum StVZG zur Hand, aber das Gesetz liest sich so, als wären alle Folien, die auf Sicherheitsglas angebracht werden sollen, davon betroffen. Jetzt frag ich mich, ab wann ist es eine Folie oder geht doch noch als (Phantasialand-)Aufkleber durch. Da ich eher zu freien Scheiben neige, habe ich auch keine Erfahrung mit den handelsüblichen Folien. Möglicherweise gibt es ja Folien zur individuellen Gestaltung, die quasi ab Werk eine solche Prüfziffer aufgedruckt haben. Das könnte in dem einen oder anderen Fall eine ästhetische Zumutung sein, wenn ich Deine entsetzte Nachfrage richtig deute.
Ich denke man sollte da mal einen Experten, der einen seriösen "Folienshop" betreibt und auf seiner Website möglicherweise solche Hinweise gibt, anrufen und mal ganz dumm nachfragen. Schlimmstenfalls erzählt der einem etwas, was die eigenen Ideen einer Revision zu unterziehen nötig macht.
Zitat von BlackMarakeshABER: guckt euch mal so kleine kastenwägen an (zum teil auch normale kombis): da is die heckscheibe eigentlich frei. die kleben da zum teil aber ihre werbung über die GANZE heckscheibe oder machen die sogar mit einfarbigen BLICKDICHTEN folien komplett zu....
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du könntest REIN THEORETISCh (nicht zur nachahmung empfohlen!!!!) deine 3. bremsleuchte zukleistern und der nachfolger würde trotzdem sehn dass du bremst. immerhin haste deine normalen bremsleuchten ja auch noch....laut deiner theorie dürften ja keine autos ohne 3. bremsleuchte rumgurken.... 3. bremsleuchte: bei manchen modellen is das serie ansonsten kann man die ohne großes tam-tam FREIWILLIG nachrüsten.....
Hallo,
zwar ist die dritte Bremsleuchte nicht vorgeschrieben, doch ist sie, wenn ab Werk vorhanden, (mit-)zugelassene lichttechnische Einrichtung des Fahrzeugs. Damit gilt: Lichttechnische Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Darüber hinaus müssen lichttechnische Einrichtungen in den in der entsprechenden EG-Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort angegebenen Anforderungen sichtbar sein, § 49a I StVZO. Geahndet wird das ganze über den Paragraphensprung nach hinten in die StVZO (§ 69a III Nr.18), ins StVG (§ 24) und schließlich in den Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 I A.a. Nr. 73 ff.): €10,- - €35,-.
Kurz: Was vorhanden ist, darf nicht ohne weiteres verändert werden!
Als man im Zuge der Europäischen Rechtsharmonisierung tätig wurde, hat man offensichtlich nicht gewollt, den "Altautobesitzern" eine Nachrüstungspflicht aufbürden. Genau dies hätte es bedeutet, hätte man die Ausrüstung mit drei Bremsleuchten ins Gesetz geschrieben. Bestimmt hätte man auch mit einer Übergangsregelung arbeiten können. Wollte man aber nicht. War wahrscheinlich so rum komplizierter ...
Also die Scheiben würden noch durchsichtig sein. Es ist ein Bild mit 'nem Schriftzug ^^
Es würde keine Bremsleuchten überkleben, und von der Gesamtfläche her, würde es denke ich noch weniger als BlackMarakesh Schriftzug aufweißen. Ist ziemlich luftig gestaltet ^^