Wenn ich hier mit dem Thema falsch bin, bitte verschieben, wusste nicht wohin.
Wie einigen Usern hier bereits bekannt, hatte ich richtig Pech mit meinen Zafi's und innerhalb von einem Jahr drei Stück. Meinen jetzigen habe ich nun schon ein Jahr und er wird hoffentlich weiter halten.
Der erste ging immer wieder in Reparatur, weil er sehr stark gerusst hat und mein FOH den Fehler nicht finden konnte. Nach 7 Monaten hatte ich die Nase voll und habe ihn gegen einen anderen Zafira eingetauscht. Der zweite ging nach einem Monat zurück, dieser gab am dritten Tag schon kein Geräusch mehr von sich und wurde von meinem FOH abgeholt und wieder ans Laufen gebracht. Bei dem zweiten Zafi wurde auch noch etliche andere Mängel behoben, die erst so nach und nach auffielen.
Alle Autos waren Gebrauchtfahrzeuge, die ich mit Absicht mit einer Anschlußgarantie gekauft habe. Was versteht Ihr unter der Anschlußgarantie?
Jetzt kommts: Ich musste mir doch jetzt allen ernstes vom Juniorchef sagen lassen, daß ich froh sein könne, daß sie mir nie einen Anteil für die ganzen Reparaturen berechnet haben und das andere Händler nicht so Kulant gewesen wären. Daraufhin habe ich ihn darauf Aufmerksam gemacht, daß es ja wohl nicht sein kann, daß wenn kein Fehler gefunden wird und ich doch auch noch diese Anschlußgarantie hätte, daß die mir auch noch etwas in Rechnung stellen dürften. Und hier Fall ich gerade vom Glauben ab: Ja, sie dürfen es. Ich halte es für einen Witz.
Selbst bei meinem zweiten Zafi der am dritten Tag schon stehen blieb, hätten sie es gedurft, da ja schließlich die Mängel behoben worden sind und dadurch denen Kosten entstanden.
Das kann doch nicht sein! Warum kaufe ich dann einen Wagen bei einem Fachhändler und das auch noch mit Anschlußgarantie? Dann kann ich mir bei jedem x-beliebigen Straßenhändler einen Wagen kaufen, da ich von einem Fachhändler ja wohl anscheinend auch nicht mehr erwarten kann. Ich bin der Meinung, daß wenn ich ein Auto bei einem Fachhändler kaufe, dieses auch in Ordnung sein sollte, ansonsten kann ich mir den Weg zum Fachhändler sparen. Die Autos sind ja dort auch teurer als bei irgendeinem Straßenhändler. Ich habe ja kein Auto gekauft wo darauf stand: Zu verkaufen an Bastler!!
Und ich muß mir dann auch noch anhören, daß die schon genug Geld bei mir reingesteckt und genug Verlust an mir gemacht hätten. Der Verlust liegt auf beiden Seiten. Ich finde es unglaublich, daß die sich heutzutage so etwas Leisten können. Ich bin echt sehr enttäuscht von OPEL!!!
echt beyscheidener fall, wie er sich bei dir zugetragen hat, doch da ich noch nie teurere modelle vom FOH bezogen hab und immer auf der Schiene der bis 7000€ fahrzeuge, musst du mich mal aufklären, was diese anschlußgarantie ist!?
Die Anschlußgarantie läuft 24 Monate oder bix max. 150.000 km Laufleistung ab Ablauf der Werksgarantie.
Wie ich jetzt erfahren und gelesen habe, beinhaltet sie aber nur Bauteile und nicht den Lohn. Bauteile natürlich nur insofern, daß sie nicht durch Fehler defekt gingen.
Diese sogenannte Anschlussgarantien sind im Grunde als Versicherung zu verstehen.
Die Werksgarantie erlischt nach 2 Jahren und der "Anschlussgarantiegeber" übernimmt das Risiko bei einem Schaden nach seinen Bedingungen! in diesen Bedingungen ist genau festgelegt was gegen einen Schaden versichert ist und ab wann für lohn bzw Material eine Zuzahlungspflicht für den Garantienehmer besteht. ich habe bei meinem Vectra so eine Garantieversicherung mit dem Autohaus herausgehandelt und schriftlich die Garantievereinbarungen überlassen bekommen. zb. sind bei mir als Kostenerstattung festgelegt : Lohn bis Garantie ende immer voll Material: bis 50000km 100% danach pro 10000km jeweils 10% weniger bis maximal 120000km
Nicht versichert sind bspw.. Öle,Betriebs und Hilfsstoffe,Fette,Hydraulikflüssigkeiten
Diese Versicherungen sollen das finanzielle Risiko absichern bei "größeren Schäden an teuren Bauteilen" des Fahrzeugs und sind nicht für klappernde Abdeckungen und ähnliche Mängel gedacht!
Also wie wir mal wieder sehen immer auch das kleingedruckte lesen !
dachte immmer, wenn man bei nem händler kauft, dann hat man eh 1 jahr garantie
und das heißt: das auto muss gehn! wenn nicht, dann muss es kostenlos (!!!) repariert werden. verschleißteile wie bremsbeläge, keilriemen sowie hilfsstoffe wie öl usw ausgenommen.....
dachte immmer, wenn man bei nem händler kauft, dann hat man eh 1 jahr garantie
und das heißt: das auto muss gehn! wenn nicht, dann muss es kostenlos (!!!) repariert werden. verschleißteile wie bremsbeläge, keilriemen sowie hilfsstoffe wie öl usw ausgenommen.....
Nein, Du hast nicht automatisch 1 Jahr Garantie. Wenn Du einen Neuwagen kaufst, hast Du 2 Jahre Werksgarantie. Und wenn Du möchtest dann noch die 2jährige Anschlußgarantie
soviel zum thema falsch... du sagst doch grad eben selber, dass man bei nem neuwagen 2 jahre hat.... anschlussgarantie is dann freiwillig - ok aber generell hast du - wenn du ein auto beim händler kaufst - 1 jahr garantie. und zwar vom händler!!!!!!!! bei neuwagen bestellung is die 2 jahre lang. aber normal auch 1 jahr händler und nach dem 1. jahr dann weiter werk....
Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchtwagen so etwa siehts aus!
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob der PKW von einem Händler oder von privat erworben wurde. Während Privatleute beim Verkauf eines gebrauchten KFZ die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausschließen können, besteht diese Möglichkeit für einen Unternehmer dann nicht, wenn er den Wagen an einen Verbraucher verkauft.
Hat ein Unternehmer das Auto verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer mindestens ein Jahr lang die Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen.
Das bedeutet, dass der Verkäufer ein Jahr lang dafür einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat.
Hier greift das Gesetz dem Verbraucher unter die Arme, indem es bestimmt, dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe Beivorhanden waren. Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um und der Verbraucher muss nun nachweisen das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war und nur nicht zu entdecken war.
Zunächst aber muss aber der Verbraucher beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Hierbei ist der Vergleichsmaßstab entscheidend.
Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann nicht verlangen, dass das erworbene Fahrzeug in jeder Hinsicht der Qualität eines Neuwagens entspricht. In Abhängigkeit von Alter und Laufleistung sind gewisse Einschränkungen hinzunehmen.
Die Feststellung, ob ein Mangel eine Abweichung vom Zustand des Durchschnittsautos aus der Menge vergleichbarer Altwagen darstellt, kann mit Sicherheit nur ein Sachverständiger treffen.
Zusammengefasst etwa so: Der Händler muss in den ersten sechs Monaten beweisen, dass der Kunde den Schaden selbst verschuldet hat. Kann er das nicht, muss er reparieren. Nach diesen sechs Monaten ist dann der Kunde in der Beweispflicht das der Schaden bereits bei der Übergabe bestand und sich erst später gezeigt hat, kann er das nicht muss der Händler nicht reparieren! Das MUSS der Händler, alles andere darüber hinaus ist Kulanz. Bei Gebrauchtfahrzeugen mit Werksgarantie geht die Garantie natürlich an den neuen Besitzer über,da hättest Du natürlich die gleichen Ansprüche wie beim Neuwagen bis zum Ablauf der Werksgarantie!