Zitat von Madam.TBedarf aber noch geringfügiger Nachbearbeitung: 3x "hätte" in einem Satz verursacht mir dann doch Magenschmerzen...
Mitnichten, Gnädigste!
Schon von alters her ist diese rhetorische Figur, bei der das jeweils letzte Element eines Satzes, Satzteiles oder Verses zu seiner Betonung wiederholt wird, als Epipher bekannt und gebräuchlich. Hättest Du Dich nicht so sehr auf das Wörtchen "hätte" beschränkt, wäre Dir sicher auch der 4. (unechte) Konditionalis in Form der Verwendung des Wörtchens "wäre" aufgefallen. Diese Satzkonstruktion soll in all ihrer sprachlichen Unzulänglichkeit, die der Fachmann noch bemängeln mag, die Kausalkette beschreiben, an deren Ende die Erkenntnis stehen soll, ja stehen muß, daß eben nur die (geringfügig) überhöhte Geschwindigkeit conditio sine qua non lat.: nicht hinweg denkbare Voraussetzung) für den glücklichen, wenngleich auch grotesken, Ausgang des Schadensverlaufs gewesen ist. In der gesprochenen Form wäre daher diese Struktur stimmlich hervorzuheben gewesen.
Im Übrigen gebe ich Dir aber recht, wenn Du meinst, daß Wortwiederholungen in regelmäßig vermieden werden sollten.
aber nicht doch! Den hol ich da raus! Bei einem BAK-Wert von 0,41 Promille, also zwischen 0,3 und 0,5 Promille sprechen wir von relativer Fahruntüchtigkeit. Das bedeutet, daß zum BAK-Wert noch andere Ausfallerscheinungen/Fahrfehler wie etwa Schlangenlinienfahren, verwaschene Sprache (in Sachsen! ) oder Ähnliches hinzutreten müssen, um eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu begründen. Gerade diese sind hier im Verhalten meines Mandanten nicht erkennbar: Dieses Parkmanöver auch nur ansatzweise nachzuahmen, würde erfahrene Stuntleute einen immensen Aufwand bedeuten, wobei nicht gesichert ist, ob diese zu vergleichbaren Ergebnissen kämen. Dies spricht für das überlegene Können wie überlegte Fahrverhalten meines Mandanten. Da auch kein Hinweis auf ein eventuelles Parkverbot am Dachgestühl angebracht war, kommt auch eine Ordnungswidrigkeit nicht Betracht. Ein Verstoß gegen Luftverkehrsrecht ist ebenfalls nicht erkennbar, da mein Mandant kein Luftfahrzeug bewegte, sondern ein reguläres Straßenfahrzeug, welches auf die leichte Bodenwelle erwartungsgemäß reagierte. Auch ein Hausfriedenbruch ist nicht gegeben, da mein Mandant sich nicht gegen den Willen des Hausherrn dort aufhielt. Der Pfarrer als Inhaber des Hausrechts gab zu Protokoll, "daß er sich über jeden Kirchbesucher freue, aber für gewöhnlich den Haupteingang empfehle"!
Die Versicherung zahlt doch nur nicht bei grober Fahrlässigkeit. Und richtig dicht war er ja nicht. Nur ein wenig beschwingt. Es sei auch noch der große Dean Martin zitiert: "Ein Mann, der sich noch auf allen Vieren halten kann, ohne umzufallen, ist nicht betrunken."
@zulu354: Wie soll das Buch denn heißen? Der Titel "Denn sie wissen nicht, was sie tun" ist schon vergeben. Man könnte bestenfalls schauen, ob da noch ein amerikanisches Copyright dranklebt ... Oder sich was anderes ausdenken.
Warum muß ich ständig an Gurkenlaster denken?
Grüße KwanJang Winkeladvokat
Haftungsausschluß und Satirehinweis Zum einen aus reiner Überzeugung zum anderen, um überflüssige Diskussionen zu vermeiden: Nein, ich finde es nicht lustig, wenn einer besoffen Unfälle verursacht. Es ist nur meine Art damit umzugehen.
aber nicht doch! Den hol ich da raus! Grüße KwanJang Winkeladvokat
Haftungsausschluß und Satirehinweis Zum einen aus reiner Überzeugung zum anderen, um überflüssige Diskussionen zu vermeiden: Nein, ich finde es nicht lustig, wenn einer besoffen Unfälle verursacht. Es ist nur meine Art damit umzugehen.
Zum Glück hab ich Deine Nummer. Aber wegen Trunkenheit am Steuer, wirst Du mich niemals rausholen müssen. Es sein denn, in Milch und Wasser ist Alkohol !!
Das Auto, mit dem der Fahrer verunglückt ist, war nicht sein eigenes, sondern gehörte dem Autohaus, bei dem er angestellt ist. Desweiteren wird er auf den Kosten für die Schäden an Auto & Kirche sitzen bleiben, da die Versicherung angekündigt hat, keinen Pfennig zu zahlen, da er über 0,3 Promille hatte.
Ich persönlich habe mir gestern die Unfallstelle einmal angeschaut. Soweit wie im Fernsehen sieht es gar nicht aus. Wobei 35 Meter 35 Meter bleiben. Der Huckel ist allerdings auch kaum zu erkennen. Würde meinen, wenn man beim Rodeln mit dem Schlitten drüber huscht, wird es nur ein sehr kurzer Satz. Die Straße hingegen ist breit und gut ausgebaut und weißt keinerlei Mängel auf & ist für über einen Kilometer kurvenlos. Man könnte ohne weiteres ein Auto auf Höchstgeschwindigkeit bringen.
So denn, heute ist Strafanzeige gegen den Fahrer des Skodas erteilt worden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrer 1,39 Promille im Blut. Desweiteren fuhr er innerorts mit einer Geschwindigkeit von ca 130 bis 140 km/h. Der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einem Fahrverbot von 8 Monaten wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verdonnert.
Zitat von zulu354So denn, heute ist Strafanzeige gegen den Fahrer des Skodas erteilt worden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrer 1,39 Promille im Blut. Desweiteren fuhr er innerorts mit einer Geschwindigkeit von ca 130 bis 140 km/h. Der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einem Fahrverbot von 8 Monaten wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verdonnert.
solche Typen dürften nie wieder den Lappen zurück bekommen!!!