Wer mit seinem Auto in der Berliner City unterwegs ist, braucht ab 01.01.2008 die Umweltplakette. Wer sie nicht an der Windschutzscheibe dran hat und erwischt wird, zahlt 40,- €uroten und bekommt einen Punkt.
Und deshalb klebt diese häßliche grüne Punkt auf meiner Scheibe. Und da beim Zafira dort das Bild "Airbag Bitte Bedienungsanleitung lesen" ist, sieht es doppelt doof aus.
Die Umweltzonen gibbet übrigens ab 01.01.2008 auch hier in Hannover...
Betroffen hiervon soll lt. Planung der komplette Bereich sein, welcher durch die Autobahnen (A2, A7, A352) und Schnellwege (Messe-, Süd- und Westschnellweg) umrahmt wird...
Naja, mir solls egal sein, hab die Plakette schon seit Mai, allerdings erst seit nem guten Monat an der Scheibe...
Zitat von Ralo Na wie vorbildlich. Da kann ich ja noch einiges von Dir lernen!
Wenigstens etwas...
Allerdings war das mehr ein Zufall, weil ich im Mai mit dem Anhänger zum TÜV musste, da ein wenig Wartezeit hatte (weil zu früh dran) und dort entsprechende Lektüre auslag.
PS: Den Anhänger hab ich da zwar nicht durch den TÜV gekriegt (Bremse im Eimer), dafür aber die grünen Plaketten für beide Opels...
Was machen eigentlich die Oldtimer und Youngtimer-Fahrer, die in einer Umweltzone leben ? Soweit ich weiss gibt es zwar eine Ausnahmeregelung, aber nur 1x und maximal für 1 Jahr.
Müssen die ihre Oldtimer wenn sie zu einem Treffen wollen, oder zu einer Rundfahrt, dann mit dem Hänger erstmal aus der Umweltzone schaffen ? Kranke Idee !
@Corsa Cab hast Du da schon genauere Informationen ? Oder ist das alles noch gar nicht geregelt ?
Hallo zusammen, habe folgendes beim ADAC gefunden:
Oldtimer: Gibt es Ausnahmeregelungen für sie?
Bundestag und Bundesrat haben zwischenzeitlich der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" zugestimmt. Diese beinhaltet nun eine generelle Ausnahmeregelung für Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach §9 Abs.1 („H"-Kennzeichen) oder §17 (rotes „07"-Kennzeichen) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Die Änderungsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Hiermit ist voraussichtlich Ende Dezember 2007 zu rechnen.
Wenn ich den §-Kram richtig (?) übersetze heisst das: Mit einem H-Kennzeichen oder einem roten 07 Nummernschild darf man weiter in den Umweltzonen fahren.