Zitat von schrottoIrgendwie verspüre ich einen stechenden Hunger! Es kommt die Jahreszeit, wo man mal wieder ein schönes Roastbeef zubereiten sollte. (Alternativ geht natürlich auch ein schöner Schweinebraten oder sowas) Wollt ich bloß mal dran erinnern.
Schrotto der Ausgemergelte
Klingt gut - wann und wo?[/size]
Ralo, der Abgemagerte
[size=150]Jederzeit und überall
Schrotto der dieses lange Wochenende noch nichts vorhat
Zitat von schrottoIrgendwie verspüre ich einen stechenden Hunger! Es kommt die Jahreszeit, wo man mal wieder ein schönes Roastbeef zubereiten sollte. (Alternativ geht natürlich auch ein schöner Schweinebraten oder sowas) Wollt ich bloß mal dran erinnern.
Schrotto der Ausgemergelte
Klingt gut - wann und wo?[/size]
Ralo, der Abgemagerte
[size=150]Jederzeit und überall
Schrotto der dieses lange Wochenende noch nichts vorhat
Hört sich gut an! Wie wäre es am Samstag? *schmatz* *lechz*
derweil ich das lange Wochenende dazu zu nutzen gedenke, meine Nachkommenschaft in strenger Moral zu unterweisen, tauchte da folgende Frage auf:
Ist Völlerei schon eine Todsünde oder stellt sie nur das der letztlich begangenen Todsünde zugrundeliegende Laster dar?
Ich bin überzeugt, hier zwei Experten aus der Praxis angetroffen zu haben ... Denn es steht geschrieben (im Katechismus der kath. Kirche, die machen sowas) das derjenige einen zweiten Tod in der Hölle zur Strafe sterbe, der mit einer Todsünde im Herzen stürbe. Drum bereuet, beichtet, erbrechet, auf daß Ihr sollt gerettet werden!
Ich hingegen bin frohen Mutes, da ich doch noch eine halbe Schachtel Magerquark, ein Bund Schnittlauch und dazu eine kaum angebrochene Scheibe Knäckebrot vorzuweisen habe, womit ich meine Familie durch's Wochenende zu bringen gedenke ...
Grüße KwanJang PS: Zum Forentreffen gibt es dann eine Scheibe Harzer Käse (0,1% Fett) dazu. Ein wenig muß der Mensch schon feiern dürfen!
Zitat von schrotto
Ich frag mal Schrottilie...*gier**sabber*...
Schrotto der Ausgehungerte
Schön, daß Du noch immer so starke Gefühle Deiner Angetrauten entgegenzubringen in der Lage bist!
Zitat von KwanJangIch hingegen bin frohen Mutes, da ich doch noch eine halbe Schachtel Magerquark, ein Bund Schnittlauch und dazu eine kaum angebrochene Scheibe Knäckebrot vorzuweisen habe, womit ich meine Familie durch's Wochenende zu bringen gedenke...
PS: Zum Forentreffen gibt es dann eine Scheibe Harzer Käse (0,1% Fett) dazu. Ein wenig muß der Mensch schon feiern dürfen!
ich kenne mich ja im Model-Business nicht so aus, aber ich glaube, das kommt erst nach der Einnahme der oben genannten Diät. Planst Du eine berufliche Veränderung? Die neuen Strandkollektionen für 2009 wollen sicher bald beworben werden ...
ich kenne mich ja im Model-Business nicht so aus, aber ich glaube, das kommt erst nach der Einnahme der oben genannten Diät. Planst Du eine berufliche Veränderung? Die neuen Strandkollektionen für 2009 wollen sicher bald beworben werden ...
derweil ich das lange Wochenende dazu zu nutzen gedenke, meine Nachkommenschaft in strenger Moral zu unterweisen, tauchte da folgende Frage auf:
Ist Völlerei schon eine Todsünde oder stellt sie nur das der letztlich begangenen Todsünde zugrundeliegende Laster dar?
Ich bin überzeugt, hier zwei Experten aus der Praxis angetroffen zu haben ... Denn es steht geschrieben (im Katechismus der kath. Kirche, die machen sowas) das derjenige einen zweiten Tod in der Hölle zur Strafe sterbe, der mit einer Todsünde im Herzen stürbe. Drum bereuet, beichtet, erbrechet, auf daß Ihr sollt gerettet werden!
Ich hingegen bin frohen Mutes, da ich doch noch eine halbe Schachtel Magerquark, ein Bund Schnittlauch und dazu eine kaum angebrochene Scheibe Knäckebrot vorzuweisen habe, womit ich meine Familie durch's Wochenende zu bringen gedenke ...
Titel des Kalenders: DIE DICKEN KINDER AUS DEM ALTEN LAND!
Ah, wird dann also ne Plakatwand. Denk dran, nach Hessischer Bauordnung brauch man dafür eine Baugenehmigung. Soll ich schon mal ne Bauvoranfrage machen??
Zitat von toto1978Ah, wird dann also ne Plakatwand. Denk dran, nach Hessischer Bauordnung brauch man dafür eine Baugenehmigung. Soll ich schon mal ne Bauvoranfrage machen??
Gruß Tobias
Hallo,
die wäre aber offensichtlich nicht genehmigungsfähig! Denn es wären schwerwiegende ( ) Störungen des Rechtsgutes der Sicherheit und Leichtigkeit des Staßenverkehrs zu befürchten. Daß diese Besorgung nicht völlig haltlos aus der Luft gegriffen sind, zeigen die Erfahrungen, die man anläßlich der Plakataktion einer Textilhauskette mit dem Model und Altenplegerin Anna N. Sm*** gewinnen konnte.
Eine Plakatwand, die dem Zweck zu dienen bestimmt ist, Herrn Ralo aus A.L. in Bademode zu präsentieren, müßte der dem Straßenverkehr zugewandten Seite derart abgeschirmt werden, daß Störungen des Straßenverkehrs durch das überbordende Sexappeal ausgeschlossen werden und wäre somit letztlich sinnlos, da der beabsichtigte Werbeeffekt gegen Null tendiert.
Wegen der Konzentrationswirkung des Baugenehmigungsverfahrens sind solche dem Polizei- und Ordnungsrecht zuzuordnende Vorschriften vor Erteilung einer Baugenehmigung zu prüfen, die demnach zu versagen ist.
Mit freundlichen Grüßen Widerspruchsfrist: 1 Monat
Zitat von toto1978Ah, wird dann also ne Plakatwand. Denk dran, nach Hessischer Bauordnung brauch man dafür eine Baugenehmigung. Soll ich schon mal ne Bauvoranfrage machen??
Gruß Tobias
Hallo,
die wäre aber offensichtlich nicht genehmigungsfähig! Denn es wären schwerwiegende ( ) Störungen des Rechtsgutes der Sicherheit und Leichtigkeit des Staßenverkehrs zu befürchten. Daß diese Besorgung nicht völlig haltlos aus der Luft gegriffen sind, zeigen die Erfahrungen, die man anläßlich der Plakataktion einer Textilhauskette mit dem Model und Altenplegerin Anna N. Sm*** gewinnen konnte.
Eine Plakatwand, die dem Zweck zu dienen bestimmt ist, Herrn Ralo aus A.L. in Bademode zu präsentieren, müßte der dem Straßenverkehr zugewandten Seite derart abgeschirmt werden, daß Störungen des Straßenverkehrs durch das überbordende Sexappeal ausgeschlossen werden und wäre somit letztlich sinnlos, da der beabsichtigte Werbeeffekt gegen Null tendiert.
Wegen der Konzentrationswirkung des Baugenehmigungsverfahrens sind solche dem Polizei- und Ordnungsrecht zuzuordnende Vorschriften vor Erteilung einer Baugenehmigung zu prüfen, die demnach zu versagen ist.
Mit freundlichen Grüßen Widerspruchsfrist: 1 Monat
KwanJang Der Bürokrator
Sag doch einfach: Wird nicht genemigt wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" *gröhl* ...und wenn wir hier weiter so übers Plakat ablästern meldet sich noch der "Verband Deutscher Masochisten" und will einen Abzug. Aber da sind wir Sadisten! Die kriegen keins!